OLG Köln lässt Auslieferung einer Honduranerin in die USA wegen Mordverdachts zu

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OLG Köln lässt Auslieferung einer Honduranerin in die USA wegen Mordverdachts zu. beck-aktuell, 06.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175111)
Der Zweite Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat die Auslieferung einer honduranischen Staatsangehörigen in die USA (Bundesstaat Louisiana) für zulässig erklärt. Dort drohe ihr weder die Vollstreckung der Todesstrafe noch eine übermäßig harte Strafe, die mit den völkerrechtlichen Mindeststandards und den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar wäre, meint das Gericht. Es stützte sich dabei maßgeblich auf eine eidesstattliche Versicherung des zuständigen amerikanischen Staatsanwalts und auf Erklärungen der US-amerikanischen Botschaft und des US-Justizministeriums.
Honduranerin befürchtet Todesstrafe in den USA
Der Honduranerin wird von den amerikanischen Strafverfolgungsbehörden zur Last gelegt, in Louisiana/USA im April 2014 zusammen mit einem Mittäter einen zweifachen Mord begangen zu haben. Wegen dieses Vorwurfs besteht ein Haftbefehl eines amerikanischen Gerichts. Aufgrund dessen wurde sie im November 2015 im Bezirk des OLG Köln festgenommen, als sie auf einer Polizeiwache in einer anderen Sache Anzeige erstatten wollte. Sie wehrt sich gegen die Auslieferung, weil sie im Fall einer Verurteilung durch ein amerikanisches Gericht die Vollstreckung der Todesstrafe oder einer übermäßig harten Strafe befürchtet.
OLG Köln: Zumindest Vollstreckung der Todesstrafe droht nicht
Der Zweite Strafsenat hat die Auslieferung für zulässig erklärt und die Fortdauer der Auslieferungshaft angeordnet. Eine drohende Vollstreckung der Todesstrafe könnte einer Auslieferung zwar entgegenstehen. Der zuständige amerikanische Staatsanwalt habe aber in einer eidesstattlichen Versicherung mitgeteilt, keine Verhängung der Todesstrafe zu beantragen, sodass deren Verhängung nach amerikanischem Recht unzulässig wäre. Die US-amerikanische Botschaft und das US-Justizministerium hätten ebenfalls Erklärungen abgegeben und mitgeteilt, dass im Fall einer Auslieferung die Todesstrafe nicht verhängt, oder falls verhängt, nicht vollstreckt wird. Auf dieser Grundlage ist das OLG zu der Überzeugung gelangt, dass im konkreten Einzelfall – unabhängig von der Person des jeweils zuständigen Staatsanwalts – weder die Verurteilung zur Todesstrafe noch deren Vollstreckung droht.
- Redaktion beck-aktuell
- OLG Köln
- Keine Angabe
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OLG Köln lässt Auslieferung einer Honduranerin in die USA wegen Mordverdachts zu. beck-aktuell, 06.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/175111)



