Anlegerklagen gegen Griechenland unzulässig

Zitiervorschlag
Anlegerklagen gegen Griechenland unzulässig. beck-aktuell, 17.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176056)
Im Zusammenhang mit der Umschuldung aus dem Jahr 2012 stehende Anlegerklagen aus griechischen Staatsanleihen gegen Griechenland sind in Deutschland unzulässig, da insofern der Grundsatz der Staatenimmunität gilt. Dies hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 12.05.2016 entschieden.
Sachverhalt
Der im Rheinland wohnhafte Kläger hatte im November 2011 und Januar 2012 über seine Bank auf dem Sekundärmarkt griechische Staatsanleihen im Nennwert von 10.000 Euro gekauft. In den Anleihebedingungen waren keine Umschuldungsklauseln enthalten. Dennoch wurden die Wertpapiere im März 2012 im Rahmen des griechischen Schuldenschnitts eingezogen und durch neue Anleihen mit einem niedrigeren Nennwert ersetzt. Der Kläger begehrt vom griechischen Staat die Rückzahlung des ursprünglichen Nennwerts, hilfsweise Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Rechtlich wurde der griechische Schuldenschnitt wie folgt vollzogen: Durch das griechische Gesetz 4050/2012 vom 23.02.2012 wurde geregelt, dass Anleihebedingungen nachträglich durch Mehrheitsentscheidungen der Anleihegläubiger geändert und dann durch Beschluss des Ministerrates der Republik Griechenland für allgemeinverbindlich erklärt werden können.
OLG: Grundsatz der Staatenimmunität steht Klage in Deutschland entgegen
Nach dem Gesetz bewirkt der Ministerratsbeschluss, dass die überstimmte Minderheit der Anleihegläubiger an den Mehrheitsbeschluss gebunden ist. Anders als der Kläger stimmten die Gläubigerversammlungen dem Angebot mehrheitlich zu, die Anleihen gegen andere Anleihen mit einem um 53,5% verringerten Nennwert und mit längerer Laufzeit umzutauschen. Durch Ministerratsbeschluss vom 09.03.2012 wurden diese Mehrheitsentscheidungen allgemeinverbindlich. Das Landgericht hatte die Klage unter Hinweis auf den Grundsatz der Staatenimmunität als unzulässig abgewiesen. Das Oberlandesgericht Köln hat die Entscheidung im Ergebnis bestätigt und die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Soweit der Kläger Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung begehre, sei bereits die deutsche Gerichtsbarkeit nicht eröffnet. Der Klage stehe der völkergewohnheitsrechtlich anerkannte Grundsatz der Staatenimmunität entgegen.
- Redaktion beck-aktuell
- OLG Köln
- Urteil vom 12.05.2016
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Anlegerklagen gegen Griechenland unzulässig. beck-aktuell, 17.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176056)



