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OLG Hamm

Ex-Vorstand muss gesetzlicher Krankenversicherung rund 4,6 Millionen Euro Schadenersatz zahlen

Rentenrebellen

Der ehemalige Vorstand einer gesetzlichen Krankenversicherung aus Dortmund schuldet der Versicherung circa 4,6 Millionen Euro Schadenersatz. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 17.03.2016 hervor, mit dem die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bochum (BeckRS 2015, 16755) teilweise abgeändert wurde. Der beklagte Vorstand habe die Pflichten seines Dienstvertrages mit der klagenden Krankenversicherung schuldhaft verletzt, indem er im Jahr 2009 für den Bürobetrieb der Krankenversicherung bedarfswidrig circa 4.000 Quadratmeter Büro-und Nebenflächen sowie weitere Terrassen-, Archiv und Lagerflächen im "Dortmunder U" angemietet habe (Az.: 27 U 36/15).

Beklagter muss Mietschaden ersetzen

Hierdurch sei der Krankenversicherung in den Jahren 2011 bis zum 31.03.2015 ein Mietschaden in genannter Höhe entstanden, den der Beklagte zu ersetzen habe. Das OLG hat außerdem festgestellt, dass der Beklagte der Versicherung auch einen weiteren Schaden aus der pflichtwidrigen Anmietung auszugleichen hat. Er müsse zudem die Kosten des Rechtsstreits tragen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof hat das OLG nicht zugelassen.

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