Frauchen erhält Schmerzensgeld nach Griff in Hundemaul

Zitiervorschlag
Frauchen erhält Schmerzensgeld nach Griff in Hundemaul. beck-aktuell, 13.10.2026 (abgerufen am: 14.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207591)
Eine Frau wollte ihren Malteser vor dem Beißangriff eines Schäferhundes retten. Sie verletzte sich, als sie ihm ins Maul fasste, um ihren Hund zu befreien. Das OLG Frankfurt sprach ihr 1.200 Euro Schmerzensgeld zu.
Die Halterin des Schäferhundes müsse sowohl als Tierhalterin als auch, weil sie schuldhaft Sicherungspflichten verletzt habe, Schadensersatz leisten, erklärte das OLG Frankfurt am Main. Das etwaige Mitverschulden des Frauchens des Maltesers trete hinter dem hier maßgeblichen Aufsichtsverschulden zurück, so der zuständige 14. Zivilsenat (Urteil vom 01.07.2026 – 14 U 40/26).
Die Frau war im Frühjahr 2024 mit ihrer Malteserhündin auf der Straße spazieren gegangen. Plötzlich stürzte sich ein freilaufender und unbegleiteter Schäferhund auf den Malteser, packte ihn und schüttelte ihn. Der Schäferhund ließ auch auf Kommando der Frau nicht von ihrem Hund ab. Um den Malteser zu befreien, griff die Hundehalterin dem Schäferhund ans Maul, um es zu öffnen. Dabei erlitt sie einige Verletzungen, für die sie Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangte.
Ihre Klage auf Schadensersatz war vor dem LG Marburg noch ohne Erfolg geblieben. Das LG hatte das Eigenverschulden der Frau an ihren Verletzungen als überwiegend angesehen. Erst mit der Berufung vor dem OLG hatte die Halterin der Malteserhündin nun Erfolg.
Aufsichtsverschulden maßgeblich
Das etwaige Mitverschulden der Halterin des Maltesers trete hinter dem hier maßgeblichen Aufsichtsverschulden zurück, so das OLG. Erst die fehlende Beaufsichtigung des Schäferhundes habe zu dem Beißvorfall geführt und die Halterin des Maltesers zum Eingreifen veranlasst. Daran änderten auch abweichende Angaben zum Geschehen durch die Halterin des Schäferhundes in der Berufungsinstanz nichts. Sie seien verspätet, vor allem nachdem die Frau den Hergang in dem Verfahren vor dem Landgericht nicht bestritten hatte.
Der Halterin des Maltesers stehe ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.200 Euro zu. Sie habe glaubhaft geschildert, sich bei dem Befreiungsmanöver die Hand verdreht zu haben, und deshalb auch noch neun Monate nach dem Vorfall an Schmerzen und Bewegungseinschränkungen gelitten zu haben.
Darüber hinaus müsse die Halterin des Schäferhundes ihr auch die weiteren materiellen Schäden ersetzen, vor allem die Behandlungskosten. Darunter fielen allerdings nicht die Fahrtkosten nach Köln. Eine medizinische Privatbehandlung der Verletzung sei für die Hundehalterin auch an ihrem Wohnort in angemessener Zeit verfügbar gewesen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
- Redaktion beck-aktuell, kw
- OLG Frankfurt am Main
- Urteil vom 01.07.2026
- 14 U 40/26
Zitiervorschlag
Frauchen erhält Schmerzensgeld nach Griff in Hundemaul. beck-aktuell, 13.10.2026 (abgerufen am: 14.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207591)



