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Österreich

Verfassungsgericht in Wien kippt Hypo-Gesetz

Vergessene Anrechte

Österreichs Verfassungsgericht hat das Sondergesetz zur Sanierung der Skandalbank Hypo Alpe Adria (HGAA) und den damit verhängten Schuldenschnitt für nachrangige Gläubiger gekippt. Das Gesetz sei ein “Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Eigentums“ und daher verfassungswidrig, teilte der Gerichtshof am 28.07.2015 mit.

Nachranggläubiger mit Stichtagsregelung unterschiedlich behandelt

Gegen den Schuldenschnitt hatten einige deutsche Banken geklagt, darunter auch die BayernLB, die einst bei der Hypo Mehrheitseigentümerin war. Konkret rügte der Gerichtshof, dass mit dem Hypo-Sanierungsgesetz die Gruppe der Nachranggläubiger mit einer Stichtagsregelung unterschiedlich behandelt werde. Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern, die vor dem 30.06.2019 fällig werden, sollten laut dem nun für ungültig erklärten Gesetz als erloschen gelten. Hingegen sollten später fällig werdende Forderungen unangetastet bleiben.

Mehrere deutsche Geldhäuser und Versicherungen betroffen

Mit diesem Schuldenschnitt wurden im August 2014 über Nacht Hypo-Anleihen von bis zu 900 Millionen Euro wertlos, obwohl sie vom Bundesland Kärnten mit Bürgschaften garantiert worden waren. Neben der BayernLB sind auch andere deutsche Geldhäuser und Versicherungen betroffen, die hohe Forderungen gegen die Skandalbank haben. Für den angestrebten Schuldenschnitt hatte Österreich international erhebliche Kritik einstecken müssen.

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