Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Nach Ekelskandal bei Müller-Brot

LG Landshut verhängt Bewährungsstrafen gegen Ex-Manager

Codiertes Recht

Nach dem Ekelskandal bei der bayerischen Großbäckerei Müller-Brot hat das Landgericht Landshut drei Ex-Manager am 30.09.2016 zu Bewährungsstrafen zwischen 12 und 22 Monaten verurteilt. Sie müssen zudem Geldstrafen zwischen 9.000 und 13.000 Euro zahlen. Nach Überzeugung Gerichts haben sie sich wegen Inverkehrbringens großer Mengen nicht zum Verzehr geeigneter Lebensmittel, Insolvenzverschleppung und Betrugs in 177 Fällen schuldig gemacht.

LG: Manager kannten Hygienemängel

Mäusedreck, Kakerlaken, Schimmel an den Anlagen. Die Hygienemängel seien nicht an den Lebensmitteln, sondern in der Produktionsumgebung festgestellt worden, sagte der Vorsitzende Richter Alfons Gmelch. Gesundheitsgefährdende Lebensmittel seien nicht in den Handel gelangt. Es hätten aber ekelerregende Umstände in der Produktion geherrscht. Eine tote Maus oder Schabennester hätten in einer Bäckerei nichts verloren. Die Hygienemängel seien den Managern bekannt gewesen. "Die Angeklagten haben die Mängel aber als unbedenklich eingestuft und die notwendigen Maßnahmen nicht eingeleitet", sagte der Richter.

Insolvenzverschleppung und Betrug bedeutsamer für Strafzumessung  

Als relevanter bei der Strafzumessung erachtete das Gericht die Insolvenzverschleppung und der Betrug in 177 Fällen. Die damaligen Geschäftsführer gaben trotz Zahlungsunfähigkeit Waren und sonstige Leistungen im Wert von rund 1,25 Millionen Euro in Auftrag.

1.250 Mitarbeiter verloren ihren Job

Die Produktion in der Firma im oberbayerischen Neufahrn, die eine der größten Bäckereien in Deutschland war, war Anfang 2012 vom Landratsamt Freising gestoppt worden. Trotz mehrfacher Kontrollen und Beanstandungen - unter anderem wegen Mäusedrecks, Kakerlaken, Käfern und Schimmels - hatte die Firma die Probleme nicht beseitigt. Zwei Wochen nach dem Produktionsstopp meldete Müller-Brot Insolvenz an. 1.250 Mitarbeiter verloren ihren Job.

Staatsanwaltschaft kündigt Revision an

Die Staatsanwaltschaft kündigte an, in Revision zu gehen. Sie hatte für die drei Ex-Manager Gefängnisstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten sowie drei Jahren und fünf Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte für zwei ihrer Mandanten auf Freispruch plädiert.

Mehr zum Thema