Sechs Jahre Haft für Spitzensportler

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Sechs Jahre Haft für Spitzensportler. beck-aktuell, 06.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173566)
Ein südafrikanisches Gericht hat den früheren Spitzensportler Oscar Pistorius wegen der tödlichen Schüsse auf seine Freundin zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Damit wich die zuständige Richterin Thokozile Masipa am 06.07.2016 in Pretoria erheblich von den gesetzlich vorgesehenen mindestens 15 Jahren ab. Sie betonte, dass die "mildernden Umstände schwerer wiegen als die belastenden Faktoren". Damit komme ein geringeres Strafmaß in Frage.
Verteidigung will nicht gegen Entscheidung vorgehen
Die Verteidigung will nicht gegen die Entscheidung vorgehen, wie der örtliche Nachrichtensender eNCA berichtete. Der unterhalb der Knie amputierte Sportler hatte am Valentinstag 2013 seine damalige Freundin Reeva Steenkamp durch die geschlossene Toilettentür in seiner Villa erschossen. Der 29-Jährige beteuerte stets, Einbrecher dahinter vermutet zu haben.
Verurteilung wegen "Mordes"
Er war in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und erzielte Ende 2015 in zweiter Instanz eine Verurteilung wegen "Mordes", was im deutschen Rechtssystem dem Totschlag entspricht.
Richterin: Keine weitere Straffälligkeit zu erwarten
Der Paralympics-Star Pistorius galt in seiner Heimat als eine Art Volksheld. "Er ist ein gefallener Held, er hat seine Karriere verloren, er ist finanziell ruiniert", erklärte Masipa. Außerdem sei Pistorius ein Ersttäter. Es sei unwahrscheinlich, dass er noch einmal das Gesetz brechen werde. Masipa betonte auch, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass Pistorius und Steenkamp eine gewalttätige Beziehung führten.
Familie der Toten im Gerichtssaal
Pistorius hörte den Ausführungen der Richterin regungslos zu und blickte häufig auf den Fußboden. Er wirkte sichtlich angeschlagen, auch die Familie der Toten war im Gerichtssaal. Steenkamps Vater, Barry Steenkamp, hatte bei der Anhörung über der Strafmaß im Juni 2016 mit einer emotionalen Aussage gerührt. Er sprach unter Tränen über den Verlust seiner Tochter. Richterin Masipa erklärte, keine Entscheidung eines Gerichts könne der Familie Reeva zurückbringen.
Richterin: Angeklagter hat aus Angst um sein Leben geschossen
Masipa folgte bei ihrer Entscheidung der Version der Verteidigung, dass Pistorius aus Angst um sein Leben schoss. Der 29-Jährige trug zum Tatzeitpunkt seine Prothesen nicht und habe sich daher verletzlich gefühlt.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Sechs Jahre Haft für Spitzensportler. beck-aktuell, 06.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173566)



