Haftbefehl gegen Mitangeklagten Markus H. aufgehoben

Zitiervorschlag
Haftbefehl gegen Mitangeklagten Markus H. aufgehoben. beck-aktuell, 01.10.2020 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/100196)
Der wegen Beihilfe zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke angeklagte Markus H. wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Haftbefehl gegen ihn am 01.10.2020 aufgehoben. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr.
Unterschiedliche Tatversionen
Es sei nicht mehr in hohem Maße wahrscheinlich, dass Markus H. eine Tötung Lübckes durch Stephan E. zumindest für möglich gehalten habe. Grund seien insbesondere die unterschiedlichen Versionen des Tatgeschehens, die Stephan E. im Ermittlungsverfahren und vor Gericht geschildert habe. Dabei habe er die Beteiligung von Markus H. jeweils völlig unterschiedlich dargestellt.
Straferwartung für Waffendelikt zu gering
Markus H. sei zwar weiterhin wegen eines Waffendeliktes dringend verdächtig. Die Straferwartung sei aber so gering, dass nach einer Untersuchungshaft von einem Jahr und drei Monaten deren weitere Fortdauer unverhältnismäßig wäre.
- Redaktion beck-aktuell
- OLG Frankfurt a. M.
- Beschluss vom 01.10.2020
- 5 – 2 StE 1/20-5a – 3/20
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Haftbefehl gegen Mitangeklagten Markus H. aufgehoben. beck-aktuell, 01.10.2020 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/100196)



