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Lübcke-Prozess

Haftbefehl gegen Mitangeklagten Markus H. aufgehoben

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Der wegen Beihilfe zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke angeklagte Markus H. wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Haftbefehl gegen ihn am 01.10.2020 aufgehoben. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr.

Unterschiedliche Tatversionen

Es sei nicht mehr in hohem Maße wahrscheinlich, dass Markus H. eine Tötung Lübckes durch Stephan E. zumindest für möglich gehalten habe. Grund seien insbesondere die unterschiedlichen Versionen des Tatgeschehens, die Stephan E. im Ermittlungsverfahren und vor Gericht geschildert habe. Dabei habe er die Beteiligung von Markus H. jeweils völlig unterschiedlich dargestellt.

Straferwartung für Waffendelikt zu gering

Markus H. sei zwar weiterhin wegen eines Waffendeliktes dringend verdächtig. Die Straferwartung sei aber so gering, dass nach einer Untersuchungshaft von einem Jahr und drei Monaten deren weitere Fortdauer unverhältnismäßig wäre.