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LG Ulm

Sparkasse Ulm hat Zinsen für Scala-Sparer falsch berechnet

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Verärgerte Sparer haben im Scala-Streit einen weiteren Sieg gegen die Sparkasse Ulm errungen. Die Bank hat ihre Zinsen für lukrative Scala-Sparverträge falsch berechnet, entschied das Ulmer Landgericht am 07.08.2015 für gleich mehrere Verfahren. Sollte sich nach einer Neuberechnung herausstellen, dass das Institut zu wenig Zinsen bezahlt hat, können Sparer auf Nachzahlungen hoffen. Die Bank will aber Berufung gegen die Urteile einlegen.

Relativer oder absoluter Bezug des variablen Grundzinses

Die Ulmer Richter befassten sich erstmals mit der Frage, ob der variable Grundzins bei den sogenannten Scala-Verträgen in einem absoluten oder relativen Verhältnis mit einem Bezugszins gekoppelt sein muss. Die Kläger fordern einen relativen Bezug, weil die Zinsen ihrer Auffassung nach sonst ins Minus rutschen könnten. Das Gericht teilte diese Auffassung. "Die Kammer ist der Ansicht, dass nach der Rechtsprechung des BGH ein relativer Abstand zu halten ist", sagte Richterin Julia Böllert. Das Gericht hatte bereits im Juli 2015 angedeutet, im Sinne der Sparer entscheiden zu wollen.

Hintergrund

Zwischen 1993 und 2005 hatte die Ulmer Sparkasse 22.000 Scala-Verträge mit ihren Kunden abgeschlossen. Sie wollte aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase nun jedoch Tausende Kunden aus den hochverzinsten Verträgen herauslocken - ansonsten drohe die Kündigung. Die Bank hatte mit einem Wegfall ihrer Geschäftsgrundlage argumentiert. Seit Anfang 2014 streitet sie mit Anlegern über das Anlageprodukt. Die Konditionen der Scala-Papiere sahen unter anderem vor, dass Kunden für eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren die monatliche Sparrate auf bis zu 2.500 Euro erhöhen konnten und zusätzlich zum Grund- einen Bonuszins von bis zu 3,5% erhielten.

Mehrere strittige Fälle mit möglicher Signalwirkung

Der Scala-Fall ist langwierig und kleinteilig - und könnte bundesweit Signalwirkung für ähnliche Prozesse haben. Vor Gericht werden gleich mehrere strittige Fragen verhandelt. Die Kammer in Ulm stärkte den Sparern am 07.08.2015 auch in anderen Bereichen den Rücken. Entsprechend einem vorangegangenen Urteil aus dem Januar 2015 (BeckRS 2015, 01783) beschloss die zuständige Kammer, dass die Sparkasse die Scala-Verträge nicht einfach kündigen und dass sie den Kunden die Erhöhung der monatlichen Sparraten nicht verweigern darf. "Ein 100-Prozent-Sieg", kommentierte Anwalt Christoph Lang die Entscheidung. Er vertritt Dutzende Scala-Sparer. Die Nachzahlungsansprüche eines durchschnittlichen Anlegers könnten sich laut Lang auf Tausende Euro belaufen.

Kunde fühlte sich von Sparkasse unter Druck gesetzt

"Ich erhoffe mir Nachzahlungen", sagte ein älterer Scala-Sparer, über dessen Fall auch am 07.08.2015 entschieden wurde. Er sei zufrieden mit dem Urteil. Er fühlte sich von der Bank betrogen - sie habe ihn "indirekt" unter Druck gesetzt, als er seine Sparrate erhöhen wollte. "Verträge sind Verträge, es muss Vertrauen im Bankgeschäft bleiben."

Sparkasse setzt auf Rechtsmittel

Die Sparkasse will das Urteil allerdings anfechten. "Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen und nach den in der Branche üblichen Methoden gerechnet", sagte Sparkassen-Sprecher Boris Fazzini. Das Urteil hebe das allgemein anerkannte Verfahren zur Zinsberechnung aus den Angeln, "zum Nachteil der gesamten Kreditbranche". Die Sparkasse focht bereits das Urteil vom Januar 2015 an. Dieser Fall kommt im September 2015 vor das Oberlandesgericht Stuttgart. Jeder Scala-Fall muss einzeln verhandelt werden. Weitere Klagen könnten folgen.

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