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LG Regensburg verurteilt falschen Schönheitschirurgen zu mehrjähriger Haft

„Das unsichtbare Recht“

Das Landgericht Regensburg hat einen 31-Jährigen, der - ohne Arzt zu sein - an Dutzenden Männern und Frauen Schönheitsoperationen vorgenommen hatte, zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das vergleichsweise milde Urteil verdankt er vor allem seinem umfangreichen Geständnis. "Er hat mehrfach seine Reue zum Ausdruck gebracht“, erklärte die Richterin am 27.07.2015 in ihrer Urteilsbegründung.

Täuschung mit gefälschten Dokumenten und Urkunden 

Lange war es ein einträgliches Geschäft: Mehrere Zehntausend Euro soll der falsche Arzt mit den Operationen verdient und in bar kassiert haben. Meist spritzte er Silikon und Botox in Wangen, Lippen und Stirn. Erste Patientin war eine Sängerin aus Hannover. Die angeblich erfolgreiche Behandlung sprach sich schnell in sozialen Netzwerken herum, die Kunden standen fortan Schlange. Mehr als 50 listet die Anklage auf. Die Täuschung des Mannes wirkte offensichtlich ziemlich echt. “Alle Patienten ließen sich nur deshalb behandeln, weil sie dachten, es mit einem Arzt zu tun zu haben“, sagte die Richterin. Mit gefälschten Dokumenten und Urkunden hatte er sich einen angeblichen medizinischen Werdegang zugelegt, warb im Internet mit Behandlungserfolgen.

Schwindler praktizierte an sich selbst

Schließlich war es eine besorgte Mutter aus Österreich, die den Betrug auffliegen ließ. Ihr kamen Zweifel an der Echtheit der Arztzulassung, sie schaltete die Behörden ein. Zahlreiche Geschädigte hatten von schmerzhaften Schwellungen und Taubheitsgefühlen berichtet. “Gravierende Folgen sind bislang Gott sei Dank nicht eingetreten“, sagte die Richterin. Der Ertappte selbst hatte vor Gericht gesagt, er sei froh, aufgeflogen zu sein. Gänzlich unvorbereitet ging der Regensburger nicht ans Werk. Mehrfach hatte er sich zunächst selbst kosmetischen Operationen unterzogen und Korrekturen auch am eigenen Gesicht vorgenommen.

Angeklagter beantragte vergeblich eigene Unterbringung

Ein Gutachter hatte festgestellt, dass der 31-Jährige an einer Störung der Wahrnehmung des eigenen Leibes (Dysmorphophobie) leidet. Er halte sich für hässlich und entstellt. Auch eine narzisstische Persönlichkeitsstörung wurde diagnostiziert. Diese psychischen Erkrankungen wirkten sich nach Angaben der Richterin strafmildernd aus. Sie empfahl dem Mann, im Gefängnis psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Den Wunsch nach einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt lehnte das Gericht schließlich ab. Der Mann hatte von Kokainsucht berichtet, Gutachter jedoch keine Abhängigkeit festgestellt. “Seien Sie froh, dass bei Ihnen keine Unterbringung angeordnet werden muss“, sagte die Richterin zum Angeklagten. Der Aufenthalt dort sei im Unterschied zur Haft nämlich zeitlich nicht begrenzt.