LG Ravensburg verbietet Brauerei erneut Werbung mit dem Begriff "bekömmlich“

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LG Ravensburg verbietet Brauerei erneut Werbung mit dem Begriff "bekömmlich“. beck-aktuell, 17.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180666)
Die Brauerei Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg darf ihr Bier nicht mehr mit dem Begriff "bekömmlich“ bewerben. Das entschied das Landgericht Ravensburg am 16.02.2016 und bestätigte ein ähnliches Urteil aus einem Eilverfahren vom Sommer 2015 (LMuR 2015, 168). Zur Begründung hieß es, das Wort sei eine gesundheitsbezogene Angabe und eine solche sei nach der sogenannten Health-Claims-Verordnung der EU von 2006 für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten. Brauereichef Gottfried Härle kündigte an, Berufung einzulegen.
Gericht: "Bekömmlich" Synonym für "gesund"
Die Bezeichnung "bekömmlich" bringe im allgemeinen Sprachverständnis die Verträglichkeit für den Körper und seine Funktionen zum Ausdruck, sagte der Vorsitzende Richter Peter Balensiefen. Der Begriff werde dabei als Synonym für das Wort "gesund“ verwendet. Härle hatte stets argumentiert, das Attribut bedeute, dass Biere "gut für` s Wohlbefinden" seien.
Streit schwelt schon länger
In dem Prozess hatte die Brauerei mit dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) darüber gestritten, ob sie den Begriff "bekömmlich“ in der Werbung nutzen darf oder nicht. Der Zwist schwelt schon länger: 2015 hatte der Berliner Verein eine einstweilige Verfügung erwirkt und dem Unternehmen die Werbung mit dem Begriff untersagt. Das LG Ravensburg hatte das im August 2015 bestätigt ‒ und Härle ließ mit Filzstiften das Wort "bekömmlich“ auf den Etiketten streichen.
Urteil mit Signalwirkung für andere Brauereien
Es gebe nach wie vor Brauereien, die diesen Begriff in der Werbung verwendeten, sagte Härle nun. "Beinahe wöchentlich werden mir Belegexemplare zugeschickt." Deshalb habe dieses Urteil auch Bedeutung für die gesamte Brauereiwirtschaft. "Wir werden uns mit dem Berliner Verein in Stuttgart vor dem Oberlandesgericht treffen.“ Die Entscheidung des Gerichts sei nicht überraschend, sagte indes der Experte für Wettbewerb- und Markenrecht der Frankfurter Kanzlei Dentons, Constantin Rehaag. Es könne nun sein, dass die Brauerei versuchen werde, grundsätzliche Fragestellungen zur Health-Claims-Verordnung durch das Gericht der nächsthöheren Instanz beantworten zu lassen, sagte Rehaag.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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LG Ravensburg verbietet Brauerei erneut Werbung mit dem Begriff "bekömmlich“. beck-aktuell, 17.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180666)



