Neuneinhalb Jahre Haft für Tötung eines Obdachlosen mit mehr als 100 Messerstichen

Zitiervorschlag
Neuneinhalb Jahre Haft für Tötung eines Obdachlosen mit mehr als 100 Messerstichen. beck-aktuell, 29.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171201)
Für die Tötung eines Obdachlosen mit mehr als 100 Messerstichen ist ein Krefelder zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den 52-Jährigen am 26.08.2016 in Krefeld wegen Totschlags schuldig. Angeklagt war er wegen Mordes. Das Strafmaß entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte sechseinhalb Jahre Haft und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt.
Tötungsabsicht trotz Tatspuren bestritten
Angeklagter und Opfer hatten sich am Bahnhof in Mönchengladbach kennengelernt und waren in die Wohnung des Krefelders gefahren, um gemeinsam Alkohol zu trinken. Dann war es zu der Bluttat gekommen. Bei der Obduktion wurden 114 Stichwunden gezählt. Der arbeitslose Angeklagte hatte die Tat zugegeben, eine Tötungsabsicht aber trotz der Tatspuren bestritten.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Krefeld
- Urteil vom 26.08.2016
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Neuneinhalb Jahre Haft für Tötung eines Obdachlosen mit mehr als 100 Messerstichen. beck-aktuell, 29.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171201)



