LG Konstanz verhängt nach Handgranatenwurf auf Asylunterkunft mehrjährige Haftstrafen

Zitiervorschlag
LG Konstanz verhängt nach Handgranatenwurf auf Asylunterkunft mehrjährige Haftstrafen. beck-aktuell, 10.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169216)
Nach dem Handgranatenwurf auf eine Asylunterkunft in Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) müssen die sechs Angeklagten zum Teil mehrere Jahre in Haft. Das Landgericht Konstanz verurteilte zwei der Männer am 07.10.2016 wegen versuchten Mordes zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren beziehungsweise drei Jahren und sechs Monaten. Die beiden sollen die Granate im Januar 2016 auf das Gelände der Einrichtung geworfen haben. Ein weiterer Beschuldigter muss wegen der Anstiftung dazu ebenfalls für drei Jahre und sechs Monat in Haft. Die Handgranate war am Wachcontainer der Unterkunft aufgeschlagen, aber nicht explodiert. Verletzt wurde niemand.
Weitere Angeklagte: Bewährungsstrafen und ein Freispruch
Zwei Männer erhielten wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz Bewährungsstrafen von einem Jahr und drei beziehungsweise sechs Monaten. Nach Ansicht der Kammer hatte einer von ihnen die Granate beschafft, der andere war als Fahrer beteiligt. Der sechste Beschuldigte wurde in Bezug auf den Handgranaten-Fall freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn zwar als eigentlichen Drahtzieher gesehen, das konnte ihm nach Meinung des Gerichts aber nicht nachgewiesen werden. Da der Mann im Zusammenhang mit dem Fall einem Bekannten mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte, verurteilten ihn die Richter aber wegen gefährlicher Körperverletzung zu neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verurteilten können in Berufung gehen.
Zwist unter Sicherheitsfirmen wohl Motiv
Beim Motiv geht die Kammer von einem Zwist unter Sicherheitsfirmen aus. Zwei der Angeklagten hatten demnach ein Überwachungsunternehmen in Villingen-Schwenningen. Diese Firma habe ein Mitarbeiter überraschend verlassen und dabei einen lukrativen Auftrag mit zur Konkurrenz genommen. Mit der Aktion hätten die Männer dem früheren Kollegen eine Abreibung verpassen und zugleich den Auftrag zurückgewinnen wollen. Ob die Handgranate scharf war, ließ sich vor Gericht nicht mehr eindeutig klären, da die Waffe von Einsatzkräften kontrolliert gesprengt worden war. Allerdings sei davon auszugehen, dass die meisten Angeklagten dachten, die Granate sei funktionsfähig, sagte der Vorsitzende Richter.
Über 30 Zeugen gehört
Der Staatsanwalt hatte zuvor eine Tötungsabsicht der Angeklagten angenommen und Bewährungs- und Haftstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und vier Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidiger hatten dagegen teilweise für einen Freispruch ihrer Mandanten plädiert. Der Prozess hatte im September 2016 unter hohen Sicherheitsvorkehrungen begonnen. Insgesamt waren vier Verhandlungstage angesetzt, es wurden mehr als 30 Zeugen gehört.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Konstanz
- Urteil vom 07.10.2016
Zitiervorschlag
LG Konstanz verhängt nach Handgranatenwurf auf Asylunterkunft mehrjährige Haftstrafen. beck-aktuell, 10.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169216)



