Lebenslang für 49-Jährigen nach Ehrenmord

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Lebenslang für 49-Jährigen nach Ehrenmord. beck-aktuell, 17.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167291)
Für einen Mord an einem 43 Jahre alten Mann ist ein 49-Jähriger am 15.11.2016 in Karlsruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Mordmotiv sei "einzig die angeblich beschämte Familienehre" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung vor dem Landgericht Karlsruhe. Dem Opfer war eine Affäre mit der Tochter des Angeklagten, der Ex-Frau des 37 Jahre alten Mittäters, unterstellt worden. "Er sollte exekutiert werden dafür, dass er mit der Tochter in Kontakt war“, so der Richter.
Opfer nach Kneipenbesuch abgepasst
Die Männer hatten ihrem Opfer im Februar 2016 mit Messer und Pistole bewaffnet nach einem Kneipenbesuch aufgelauert, als dieser in sein Auto stieg. Zweimal stach der Angeklagte zu, sein ehemaliger Schwiegersohn schoss dem bereits tödlich verletzten Opfer in den Kopf. Der 37-Jährige floh direkt nach der Tat in die Türkei und ist bislang unauffindbar.
Angeklagter weist Ex-Schwiegersohn die Verantwortung zu
Der 49-Jährige hatte vor der Polizei bestritten, mit der Tat etwas zu tun zu haben oder zur Zeit des Mordes auch nur in der Stadt gewesen zu sein. Angesichts erdrückender Indizien durch Mobilfunkdaten und DNA-Spuren im Auto wie auch am Messer ließ er später vor Gericht erklären, er sei vom Ex-Schwiegersohn für ein "Versöhnungsgespräch“ mit dem späteren Opfer nach Karlsruhe gelotst worden. Dann habe nicht er sondern der Ex-Schwiegersohn zugestochen. Auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zuvor auf lebenslang plädiert. Der Verteidiger des Mannes wollte eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und nannte kein Strafmaß.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Lebenslang für 49-Jährigen nach Ehrenmord. beck-aktuell, 17.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167291)



