Haftstrafe für Feuerwehrmann wegen Brandanschlags auf Flüchtlingshaus

Zitiervorschlag
Haftstrafe für Feuerwehrmann wegen Brandanschlags auf Flüchtlingshaus. beck-aktuell, 13.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170481)
Ein Feuerwehrmann und eine weitere Person, die Feuer in einem mit syrischen Flüchtlingen bewohnten Haus im nordrhein-westfälischen Altena gelegt hatten, müssen wegen schwerer Brandstiftung sechs beziehungsweise fünf Jahre ins Gefängnis. Dies hat das Landgericht Hagen mit Urteil vom 12.09.2016 entschieden (Az.: 31 Ks 1/16).
Feuerwehrmann war treibende Kraft des Brandanschlags
Der 26-jährige Feuerwehrmann war nach Ansicht der Richter die treibende Kraft bei der Tat. Der Mann habe nicht gewollt, dass in seiner unmittelbaren Nachbarschaft Flüchtlinge einzögen. Seine Freundin habe sogar damit gedroht, in diesem Fall aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen. In der Nacht auf den 03.10.2015 sei der 26-Jährige schließlich zusammen mit einem Freund in das Haus der Flüchtlinge geschlichen. Auf dem Dachboden habe er Benzin verschüttet und angezündet. Dann sei er nach unten geklettert, habe die Luke geschlossen und sei mit seinem Mittäter verschwunden. Vor allem das Schließen der Luke werteten die Richter als Indiz dafür, dass die beiden Angeklagten möglicherweise bewusst vermeiden wollten, dass die Bewohner des Hauses zu Schaden kamen. Ohne den nötigen Sauerstoff von unten entwickelte sich kein loderndes Feuer, sondern ein Schwelbrand, der erst am nächsten Mittag von Nachbarn entdeckt wurde.
LG wertet Tat als fremdenfeindliche Attacke ohne Tötungsabsicht
“Wir müssen im Zweifel davon ausgehen, dass die Angeklagten auf einen guten Ausgang gehofft und diesen auch erwartet haben“, sagte die Vorsitzende Heike Hartmann-Garschagen in der Urteilsbegründung. Auf der anderen Seite steht für die Richter fest, dass es sich bei der Tat um eine “fremdenfeindliche Attacke“ gehandelt hat. Die beiden Freunde hätten eine verfestigte ausländerfeindliche Gesinnung. “Daraus dürfen wir aber nicht den zwingenden Schluss ziehen, dass sie auch mit dem Tod der Hausbewohner einverstanden gewesen wären“, so die Vorsitzende des Schwurgerichts. Die Hinweise auf die rechtsextreme Einstellung der Angeklagten waren erst im Lauf des Verfahrens aufgetaucht, nachdem die beiden Anwälte der syrischen Familien noch einmal die Handydaten der Verdächtigen ausgewertet hatten. Dabei waren ihnen zahlreiche Bilder und Textnachrichten aufgefallen, in denen rechtsradikales Gedankengut verbreitet wurde. Bei der Auswertung der Handys durch die Polizei waren diese Dateien nicht erwähnt worden.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Hagen
- Urteil
- 31 Ks 1/16
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Haftstrafe für Feuerwehrmann wegen Brandanschlags auf Flüchtlingshaus. beck-aktuell, 13.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170481)



