Akten liegen gelassen – Staatsanwalt erhält Bewährungsstrafe

Zitiervorschlag
Akten liegen gelassen – Staatsanwalt erhält Bewährungsstrafe. beck-aktuell, 26.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180111)
Wegen unbearbeiteter Akten ist ein Staatsanwalt in Freiburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Der 55 Jahre alte Jurist habe sich in sechs Fällen der Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht, entschied das Landgericht Freiburg am 25.02.2016. Er habe Akten nicht bearbeitet und Ermittlungsverfahren mit Absicht unerledigt gelassen. Straftäter konnten daher juristisch nicht belangt werden. Der Beamte hatte die Vorwürfe eingeräumt. Als Grund gab er Überlastung an. Seit dem Bekanntwerden im Juni 2012 ist er bei vollen Bezügen vom Dienst beurlaubt. Es droht ihm nun der Entzug des Beamtenstatus (Az.: 2 KLs 270 Js 21058/12).
Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert
Zwei der insgesamt sechs Fälle, die der Jurist hatte liegen lassen, seien durch die Schuld des Staatsanwaltes verjährt, so das Gericht. Zwei Straftäter, deren Schuld zweifelsfrei belegt sei und die auch gestanden hatten, könnten deshalb nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. In vier Fällen sei eine Verurteilung von Tätern noch gelungen. Durch die lange Verfahrensdauer seien die Urteile aber milder ausgefallen. Es ging dabei um Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Betrugs, versuchten Totschlags, Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs in der Zeit von 2005 und 2012. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Freiburg
- Urteil vom 25.02.2016
- 2 KLs 270 Js 21058/12
Zitiervorschlag
Akten liegen gelassen – Staatsanwalt erhält Bewährungsstrafe. beck-aktuell, 26.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180111)



