Lebenslange Haft für Angeklagten im "Maskenmann"-Prozess

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Lebenslange Haft für Angeklagten im "Maskenmann"-Prozess. beck-aktuell, 12.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192391)
Im «Maskenmann»-Prozess ist der Angeklagte vom Landgericht Frankfurt an der Oder am 12.06.2015 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter sprachen den Angeklagten unter anderem des versuchten Mordes schuldig. Der 47-Jährige habe durch eine Entführung Lösegeld erpressen wollen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dabei habe er auch mit Tötungsabsicht auf einen Wachmann geschossen, der seitdem im Rollstuhl sitzt. Ihm soll der Verurteilte 250.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Angeklagter bestreitet Taten
Das Strafmaß entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte in dem Indizienprozess auf Freispruch plädiert. Die Nebenklage hatte zudem Sicherungsverwahrung verlangt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, in den Jahren 2011 und 2012 zwei Millionärsfamilien südöstlich von Berlin überfallen und einen Bankmanager entführt zu haben. Der 47-Jährige hatte zu Verhandlungsbeginn die Taten bestritten.
Zwei versuchte Entführungen und ein Schuss auf einen Wachmann
Der Vorsitzende Richter Matthias Fuchs sagte in der Urteilsbegründung, der bereits vorbestrafte Angeklagte habe geplant, ein Mitglied einer wohlhabenden Familie zu entführen. Mit dem hohen Lösegeld, das er erpressen wollte, habe er seinen Lebensunterhalt bestreiten wollen. Nach seiner Haftentlassung 2009 habe der Angeklagte - ein früherer Dachdecker - keine Arbeit aufgenommen. Er habe für seine Pläne Orte in Ost-Brandenburg auskundschaftet. Im Sommer 2011 habe der Mann eine Unternehmergattin niedergeschlagen, die sich allerdings heftig gewehrt habe. Deshalb habe er von der Frau abgelassen und sei mit einem Wasserfahrzeug über den angrenzenden See geflüchtet. Danach habe er beschlossen, die Tochter der Familie zu entführen. Aber auch das sei schiefgegangen. Er habe die junge Frau abgepasst, als sie mit einem Wachmann von der Pferdekoppel kam. Er habe sie mit einer Pistole bedroht. Die Frau habe aber fliehen können. «Der Angeklagte merkte, dass es Komplikationen gibt», sagte Fuchs. Daraufhin habe er geschossen. Der Richter sagte weiter, da die Entführung der beiden Frauen gescheitert sei, habe sich der Angeklagte entschlossen, 2012 einen Bankmanager zu kidnappen.
Polizisten kritisieren Ermittlungen
Der Indizienprozess war auch deshalb spektakulär, weil die Ermittlungsarbeit in dem Kriminalfall in den Fokus geriet. Polizeibeamte hatten als Zeugen angegeben, dass sie nicht in alle Richtungen - etwa einer fingierten Entführung - hätten ermitteln dürfen. Zuletzt spitzte sich der Prozess erneut zu, weil die Verteidigung einen möglichen weiteren Verdächtigen ins Spiel brachte: einen Ex-Polizisten. Bei allen Überfällen trug der Täter eine Art Imkermaske - daher kommt die Bezeichnung «Maskenmann».
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Frankfurt (Oder)
- Urteil vom 12.06.2015
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Lebenslange Haft für Angeklagten im "Maskenmann"-Prozess. beck-aktuell, 12.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192391)



