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LG Frankfurt am Main

Acht Monate Haft auf Bewährung für rechtsradikale Gesänge im Internet

Parken in Pink

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 27.09.2016 einen Mann wegen Volksverhetzung und Verbreitung extremistischer Propaganda zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er auf seinem Internet-Account eines sozialen Netzwerks verbotene rechtsradikale Gesänge veröffentlicht hatte (Az.: 6111 Js 226915/15).

Account mit Bild Adolf Hitlers

Der Mann hielt zwischen Juni 2014 und Februar 2015 mehrere rechtsradikale Lieder auf seiner Internet-Seite eines sozialen Netzwerks bereit. Darüber hinaus war auf dem Account auch ein Bild Adolf Hitlers zu sehen. Der Angeklagte sagte vor Gericht, er habe sich zwischenzeitlich aus den rechtsradikalen Kreisen gelöst. Die Richter hörten sich in der Verhandlung mehrere Lieder an und besahen sich auch Tätowierungen des Angeklagten mit rechtsextremer Symbolik. Sie setzten Beratungsgespräche als Bewährungsauflage fest. Das Gericht hielt sich im Strafmaß an den Antrag der Staatsanwaltschaft.