LG Frankenthal reduziert Strafe für Finder des “Barbarenschatzes“

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LG Frankenthal reduziert Strafe für Finder des “Barbarenschatzes“. beck-aktuell, 26.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181771)
Der Finder des sogenannten Barbarenschatzes erhält eine kürzere Bewährungsstrafe als in erster Instanz noch verhängt wurde. In einem Berufungsprozess verringerte das Landgericht Frankenthal am 25.01.2016 eine frühere Strafe des Amtsgerichts Speyer von 15 auf 8 Monate, bestätigte aber die Verurteilung des Mannes wegen Unterschlagung.
Angeklagter behielt Gold- und Silberfunde mehrere Monate
Ausschlaggebend sei, dass der Angeklagte zwar Mitte Dezember 2013 Archäologen einige Funde übergeben, den weitaus bedeutenderen Schatzfund dabei aber trotz Nachfrage nicht erwähnt habe, sagte die Vorsitzende Richterin. Den hatte er erst Tage später gemeldet, als Fotos davon der Polizei in die Hände gefallen waren. Mit dem Berufungsverfahren hatte sich der Mann gegen das Urteil des Amtsgerichts wehren wollen. Nach dessen Feststellung hatte er die teilweise als einmalig bezeichneten Gold- und Silberfunde aus dem fünften Jahrhundert nach Christus zwar mehrere Monate nach der Entdeckung herausgerückt - aber nur aus Angst vor Ermittlungen.
Kulturhistorisch wertvolle Funde in der Pfalz automatisch Staatseigentum
In Rheinland-Pfalz gehören Funde, die kulturhistorisch wertvoll sein können, unter bestimmten Umständen automatisch dem Staat. Die Anwälte des Angeklagten hatten einen Freispruch gefordert. Die Vertreterin der Anklage hatte dagegen die 15 Monate Bewährungsstrafe, die das Amtsgericht verhängt hatte, als angemessen bezeichnet. Der Mann muss zudem 2000 Euro an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz überweisen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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LG Frankenthal reduziert Strafe für Finder des “Barbarenschatzes“. beck-aktuell, 26.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181771)



