Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

LG Duisburg lehnt Loveparade-Strafprozess ab - keine Hauptverhandlung

Vergessene Anrechte

Nach dem Loveparade-Unglück vor fast sechs Jahren mit 21 Toten soll es nach einem Beschluss des Duisburger Landgerichts keinen Strafprozess geben. Wie das Gericht am 05.04.2016 mitteilte, wurde die Anklage gegen zehn Beteiligte nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters auf der Anklagebank

Bei der Loveparade in Duisburg am 24.07.2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben bei dem Technofestival, mindestens 652 wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Die Getöteten kamen aus Deutschland, Australien, den Niederlanden, Spanien, Italien und China. Im Februar 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg Anklage gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters erhoben. Ihnen wurden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Seitdem hatte das Landgericht im Zwischenverfahren aufwendig geprüft, ob eine Verurteilung im Hauptverfahren wahrscheinlich ist.

LG: Kein hinreichender Tatverdacht

“Die eingehende Prüfung der Anklagevorwürfe und der hierzu vorgelegten Beweismittel durch die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg hat ergeben, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht“, teilte das Gericht mit. Die Vorwürfe der Anklage könnten mit den vorgelegten Beweismitteln nicht bewiesen werden. “Eine Verurteilung der Angeklagten ist deshalb nicht zu erwarten“, hieß es weiter. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Nichteröffnungsbeschluss umgehend sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Die ablehnende Entscheidung des Landgerichts sei "nicht nachvollziehbar und rechtsfehlerhaft", teilte die Anklagebehörde am Dienstag mit.

Ungewöhnlich lange Verzögerung im Verfahren

Wird die Beschwerde abgelehnt, gibt es kein weiteres Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung. Eine erneute Anklage kann dann nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel erhoben werden. Die Prüfung der Anklage im Zwischenverfahren hatte sich ungewöhnlich lange hingezogen. Das Gericht hatte dies mit dem Umfang des Verfahrens begründet. Der 5. Großen Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Joachim Schwartz hatte unter anderem das zentrale Gutachten der Staatsanwaltschaft zum Hergang der Katastrophe nicht ausgereicht. Sie bat daraufhin im vergangenen Jahr den britischen Panikforscher Keith Still um Beantwortung von 75 zusätzlichen Fragen, was rund vier Monate dauerte.

Gericht hält Gutachten für nicht verwertbar

Still hatte Fehler bei der Planung, der Genehmigung und der Durchführung der Loveparade ausgemacht. Die zehn Angeschuldigten sollten mitverantwortlich dafür sein, dass die Rampe für den Zu- und Abgang für Zehntausende Besucher verengt wurde. Doch Still war schnell öffentlich in die Kritik geraten. Auch die 5. Große Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Joachim Schwartz äußerte Zweifel. Am 05.04.2016 nun stellten die Richter dem Briten ein vernichtendes Zeugnis aus. Sein Gutachten sei wegen gravierender Mängel nicht verwertbar. Zudem bestehe die Sorge, das Still nicht unbefangen an den Fall herangegangen sei.

Ermittlungsarbeiten waren sehr umfangreich

In den dreieinhalb Jahre dauernden Ermittlungen hatten Polizei und Staatsanwaltschaft eine riesige Menge an Daten und Beweismitteln ausgewertet. Im Zwischenverfahren kam weiteres Material hinzu. Aktuell umfasst die sogenannte Hauptakte mit den wichtigsten Unterlagen über 46.700 Seiten und füllt 99 Aktenordner. Hinzu kommen mehr als 800 Ordner mit ergänzendem Aktenmaterial. Bei den Ermittlungen, die zur Anklage führten, waren bis zu 96 Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Köln sowie sechs Staatsanwälte mit dem Fall befasst. Sie haben 3409 Zeugen vernommen. Außerdem wurde Videomaterial in einer Gesamtlänge von 963 Stunden ausgewertet.

Kraft äußert Unverständnis über Beschluss 

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hat ihr Unverständnis darüber geäußert, dass es zur Loveparade-Katastrophe keinen Strafprozess geben soll. Sie achte die Unabhängigkeit der Justiz, sagte die SPD-Politikerin am 05.04.2016 in Düsseldorf zu dem Beschluss des Duisburger Landgerichts. Sie wolle aber "als Mensch Hannelore Kraft" zum Ausdruck bringen, dass dieser Schluss für sie "schwer zu begreifen" sei. Die von ihr 2010 in ihrer Trauerrede für die 21 Todesopfer geforderte lückenlose Aufklärung scheine nun in weite Ferne zu rücken. Die Zeit, die nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft verstreiche, trage nicht dazu bei, dass die Wunden sich schließen können. "Das bedaure ich außerordentlich", sagte Kraft, die sich ausdrücklich nicht als Regierungschefin, sondern persönlich äußerte.

LG-Präsident hält Entscheidung für unumgänglich

Der Präsident des Landgerichts Duisburg, Ulf-Thomas Bender, hat Verständnis für die Enttäuschung der Loveparade-Opfer. "Wir alle hegen die berechtigte und nachvollziehbare Erwartung, dass die Ursachen für diese Katastrophe aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden", sagte er. Dieser Erwartung habe der Beschluss der Kammer nicht gerecht werden können. Trotzdem sei die Entscheidung juristisch unumgänglich gewesen. "Die Kammer hat sich ihre Entscheidung nicht leicht gemacht", sagte er.

Strafrechtler wirft der Staatsanwaltschaft mangelhaften Ermittlungsansatz vor

Die Staatsanwaltschaft habe sich bei der Anklage zu sehr auf Planungs- und Genehmigungsfehler versteift und den Fokus vom Geschehen am Unglückstag weggelenkt, sagte Prof. Henning Ernst Müller, Strafrechtler an der Universität Regensburg, der Deutschen Presse-Agentur. Seit dem Tag der Katastrophe verfolgte Müller die strafrechtliche Aufarbeitung kritisch. Diese Entscheidung habe sich bereits bei Anklageerhebung abgezeichnet, sagte Müller. "Nur zu argumentieren, dass Planungsfehler die Katastrophe verursacht haben, greift zu kurz", kritisierte er. "Fehler sind auf allen Ebenen gemacht worden, dem muss in einer Anklage auch Rechnung getragen worden". So gebe es ausreichend Videobilder vom Tag der Katastrophe. "Die hätten aus meiner Sicht auch dokumentieren können, dass neben Planungsfehlern auch Polizei und Veranstalter am Tattag selbst Fehler gemacht haben, die in die Ursachenkette bis zum tödlichen Geschehen mit hinein gehören."