LG Dortmund verbietet Dauer-Rauchen auf eigener Terrasse

Zitiervorschlag
LG Dortmund verbietet Dauer-Rauchen auf eigener Terrasse. beck-aktuell, 09.06.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/156956)
Ein Ehepaar aus Dortmund darf nur noch zu bestimmten Zeiten auf der eigenen Terrasse rauchen. Dies hat das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 08.06.2017 entschieden und damit anders als die Vorinstanz einer Klage von Nachbarn weitgehend stattgegeben (Az.: 1 S 451/15).
LG gibt "Raucher-Stundenplan" vor
Die Nachbarn hatten beklagt, dass ihnen der Rauch direkt in die Wohnungen ziehe und sie nachts nicht mehr bei offenem Fenster schlafen könnten. Das Gericht hat nun einen "Raucher-Stundenplan" aufgestellt, der rund um die Uhr gilt. Danach darf auf der Terrasse drei Stunden lang geraucht werden, gefolgt von einem ebenso langen Rauchverbot. "Jeder hat das Recht, rauchfrei zu wohnen", sagte Richter Steven Kensy. Mit dem Urteil wurde eine erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund gekippt, nach der es keine Einschränkungen für das Raucher-Ehepaar gegeben hatte.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Dortmund
- Entscheidung vom 08.06.2017
- 1 S 451/15
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LG Dortmund verbietet Dauer-Rauchen auf eigener Terrasse. beck-aktuell, 09.06.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/156956)



