Bremsschläuche gekappt – Zwei Jahre Haft für Ex-Mann

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Bremsschläuche gekappt – Zwei Jahre Haft für Ex-Mann. beck-aktuell, 07.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189556)
Weil er aus Rache die Bremsschläuche am Auto seiner Ex-Frau gekappt hat, muss ein Mann für zwei Jahre ins Gefängnis. In ihrem Urteil gingen die Richter am Landgericht Detmold am 06.08.2015 von einer versuchten gefährlichen Körperverletzung und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr aus. Sie glaubten der Aussage des 35 Jahre alten Angeklagten, er habe das Auto nur beschädigen wollen, um seine ehemalige Frau zu ärgern. Töten habe er sie aber nicht wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen auf versuchten Mord plädiert (Az.: Ks 58/14).
Gericht: Keine objektive Gefährdung für Benutzer des Fahrzeugs
Die Sache war glimpflich ausgegangen: Trotz der kaputten Bremsen gab es keinen Unfall. Der Schwiegervater des Angeklaten hatte schon beim Starten des Wagens die defekten Bremsen bemerkt und war gar nicht erst losgefahren. Das Gericht ging deshalb von keiner objektiven Gefährdung für die Benutzer des Fahrzeugs aus.
Ehe aufgrund langjähriger Suchterkrankung zerüttet
Hintergrund der Tat ist eine Jahre lange Suchterkrankung des Angeklagten, in deren Folge auch die Ehe langsam zerrüttete. Im Herbst 2013 hatte die 35-Jährige ihren Mann mit Hilfe der Polizei aus der gemeinsamen Wohnung geworfen. Zuvor hatte es immer wieder heftige Auseinandersetzungen gegeben, weil der Angeklagte Geld für Drogen und Alkohol ausgab. Nach dem Rauswurf belästigte er die Frau mit SMS, unter anderem drohte er auch damit, sie oder sich selbst umzubringen.
Gericht ordnet Suchttherapie an
Am Tattag im April 2014 hatte er nach eigenen Angaben zehn Flaschen Bier getrunken und auch noch Heroin gespritzt. Dann war er nachts zu Fuß etliche Kilometer von Detmold in den Nachbarort Lage zur Wohnung seiner Frau gelaufen. Dort durchtrennte er mit einem Seitenschneider zwei Bremsleitungen, um einen möglichst hohen Schaden an dem Auto zu verursachen. "Ich habe ihr das Auto nicht gegönnt", sagte er am 06.08.2015. Er habe aber nicht beabsichtigt, dass seine Frau mit dem Wagen im Straßenverkehr in eine gefährliche Situation geraten sollte. Angesichts seines Alkoholmissbrauchs und des regelmäßigen Heroinkonsums ordnete das Gericht eine Suchttherapie an.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Detmold
- Urteil vom 06.08.2015
- Ks 58/14
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