Mehrere Jahre Haft für Erzieher wegen Missbrauchs in Kita

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Mehrere Jahre Haft für Erzieher wegen Missbrauchs in Kita. beck-aktuell, 04.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176726)
Wegen sexuellen Missbrauchs eines Mädchens in einer Kindertagesstätte im hessischen Roßdorf nahe Darmstadt muss ein ehemaliger Erzieher für vier Jahre und neun Monate in Haft. Das Landgericht Darmstadt befand den 29-Jährigen am 03.05.2016 unter anderem des schweren sexuellen Missbrauchs und des Missbrauchs von Schutzbefohlenen schuldig. Seine Verteidigung kündigte jedoch Revision an.
Beim Angeklagten auch kinderpornografisches Material gefunden
Der Angeklagte hatte gestanden, zwischen Juni und August 2015 in fünf Fällen sexuelle Handlungen an seinem damals vier Jahre alten Opfer vorgenommen zu haben. Die Taten ereigneten sich im Schlafraum einer evangelischen Kita im südhessischen Roßdorf während der Mittagsschlafenszeit. Zudem wurden bei dem Angeklagten fast 8.000 Dateien mit kinderpornografischem Material gefunden.
Richter: "Kindergarten kein Selbstbedienungsladen für Pädophile“
Mit dem "Wolf im Schafspelz" vergleicht Richter Marc Euler den Angeklagten. Angefangen habe der Angeklagte mit dem Konsum von Kinderpornografie. Dann habe er sein Verhalten langsam geändert, erklärte der Richter weiter. "Obwohl der Angeklagte von kleinen Kinder erregt wird, beschließt er, im Kindergarten zu arbeiten“, sagte Euler. Dort sei er ein geschätzter Kollege gewesen, der bei den Kindern beliebt gewesen sei, besonders bei seinem späteren Opfer. Die Situation im Schlafraum habe er bewusst ausgenutzt. Nachdrücklich warnt Euler davor, männliche Erzieher unter Generalverdacht zu stellen, stellt allerdings auch klar: "Der Kindergarten ist kein Selbstbedienungsladen für Pädophile.“
Kein Raum für verminderte Schuldfähigkeit
Strafmindernd wertete das Gericht das umfassende Geständnis des nicht vorbestraften Täters, auch wenn er das komplette Ausmaß der Taten erst in der Hauptverhandlung eingeräumt habe. Raum für verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten oder minderschwere Taten sieht Euler jedoch nicht. Auch wenn das Gericht in weiten Teilen der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgt, bleibt es deutlich unter der von ihr geforderten Haftdauer von sechs Jahren und zehn Monaten.
Oberstaatsanwalt: Wegen "Auslebens der Pädophilie" angeklagt
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten gefordert. Oberstaatsanwalt Wolfgang Sattler wirft dem Angeklagten vor, nichts gegen seine Neigungen unternommen zu haben. "Er wusste es, er kannte es, er hatte seine Kontrollmechanismen“, sagt er und wendet sich dann direkt an den Angeklagten. "Pädophilie ist keine Straftat, sondern eine Neigung, die sich niemand aussucht. Der Vorwurf ist, dass Sie die Pädophilie ausgelebt haben. Deswegen sind Sie angeklagt.“
Verteidigung kündigt Revision an
"Kindesmissbrauch in einer Kita ist ein Super-Gau“, räumt auch Verteidiger Jürgen Rath ein. Trotzdem fordert er eine Bewährungsstrafe. Sein Mandant habe ein umfangreiches Geständnis abgelegt, das glaubhaft und durchaus von Reue getragen gewesen sei. Zudem habe er sich uneingeschränkt therapiebereit gezeigt. Er benötige keinen Strafvollzug, sondern eine Therapie. Die Verteidigung kündigte an, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anzufechten. Das Urteil des LG stimme nicht mit den Vorgaben des BGH in anderen, wesentlich schwereren Fällen überein, sagte Verteidiger Jürgen Rath.
Nebenklage: Tat wird Kind und Familie ein Leben lang begleiten
Nebenklage-Anwältin Angela Gräf umarmt nach der Urteilsverkündung die Mutter des Opfers, der die Erleichterung anzusehen ist. Mit der Entscheidung des Gerichts sei sie sehr zufrieden, sagt Gräf. "Aber diese Tat wird das Kind und die Familie ein Leben lang begleiten.“
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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