Weitere 84 Sportler aus Russland mit Eilantrag auf Zulassung zu Paralympics erfolglos

Zitiervorschlag
Weitere 84 Sportler aus Russland mit Eilantrag auf Zulassung zu Paralympics erfolglos. beck-aktuell, 07.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170766)
Weitere 84 behinderte Sportler aus Russland sind am 06.09.2016 mit einem Eilantrag gegen den International Paralympic Committee e.V. (IPC) mit Sitz in Bonn vor dem Landgericht Bonn gescheitert (Az.: 20 O 325/16). Die Sportler hatten per einstweiliger Verfügung ihre individuelle Zulassung zu den Paralympischen Sommerspielen 2016 in Rio de Janeiro erreichen wollen. Bereits am 05.09.2016 hatte das LG Bonn einen entsprechenden Antrag von zehn anderen behinderten Sportlern aus Russland abgewiesen.
Kein vertraglicher Anspruch gegen IPC auf Spielteilnahme
Auch die 84 Sportler hätten keinen Anspruch gegen den Antragsgegner auf Teilnahme an den Paralympischen Sommerspielen 2016 in Rio de Janeiro, begründet das LG Bonn seine Entscheidung. Die Ansicht der Antragsteller, zwischen ihnen und dem Antragsgegner bestehe allein aufgrund der Ausrichtung der Paralympics ein entsprechender Vertrag oder ein vertragliches Vorverhältnis, treffe nicht zu. Maßgeblich hierfür sei, dass die Nominierung zur Teilnahme an den Paralympics für russische Sportler in der Regel durch den russischen paralympischen Verband (RPC) erfolgt, nicht aber durch den Antragsgegner. Dieser behalte sich in seinem Regelwerk lediglich das Recht vor, im Einzelfall Sportler selbst zu nominieren.
Vorwurf organisierten Staatsdopings in Russland rechtfertigt Ausschluss
Darüber hinaus habe der Antragsgegner den Ausschluss der russischen paralympischen Athleten nachvollziehbar mit dem Vorwurf des organisierten Staatsdopings in Russland begründet. Als Mitglieder des nationalen Verbandes RPC müssten die Athleten eine solche Einschränkung ihrer Individualrechte hinnehmen.
Gerichtliche Schritte des RPC waren erfolglos geblieben
Hintergrund für die Auseinandersetzung ist die Entscheidung des Antragsgegners vom 07.08.2016, mit der er den RPC suspendierte und die russischen paralympischen Athleten von der Teilnahme an den Paralympics 2016 ausschloss. Dies erfolgte aufgrund des Berichts von Richard McLaren vom 18.07.2016, der im Kern den Vorwurf des organisierten Staatsdopings in Russland zum Gegenstand hatte. Gegen diese Entscheidung des Antragsgegners blieben gerichtliche Schritte des RPC vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) und vor dem schweizerischen Bundesgericht erfolglos. Am 29.08.2016 hatten die Antragsteller beim Antragsgegner ihre individuelle Zulassung zu den Spielen beantragt. Der Antragsgegner hatte dies am 31.08.2016 abgelehnt.
- Redaktion beck-aktuell
- LG Bonn
- Keine Angabe vom 06.09.2016
- 20 O 325/16
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