Verkauf von Mandat im Bonner Stadtrat war sittenwidrig

Zitiervorschlag
Verkauf von Mandat im Bonner Stadtrat war sittenwidrig. beck-aktuell, 12.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171761)
Ein Mitglied der rechtsextremistischen Splitterpartei Pro NRW hatte sein Mandat im Bonner Stadtrat einem Parteifreund verkauft. Als dann die vereinbarte monatliche Zahlung ausblieb, zog er vor Gericht. Ohne Erfolg, denn das Bonner Landgericht stufte den Verkauf des Ratsmandates als sittenwidrig ein, wie ein Gerichtssprecher am 11.08.2016 mitteilte (Az.: 5 S 61/16).
Ratsmandat für 560 Euro pro Monat
Ein halbes Jahr nach der Kommunalwahl 2014 hatte der 55-Jährige seinen Platz im Stadtrat an einen 22-jährigen Parteifreund abgetreten. Dafür vereinbarten die beiden Männer schriftlich, dass der Jüngere dem 55-Jährigen die monatlichen Diäten von 560 Euro bis zum Ende der Wahlperiode 2020 überweisen werde.
Berufung zurückgenommen
Als der Nachfolger nur eine Rate zahlte, wollte der Ex-Ratsherr das ausbleibende Geld vor Gericht einklagen. Doch bereits der Amtsrichter wies die Klage ab, da ein solcher Vertrag sittenwidrig sei und jeder rechtlichen Grundlage entbehre. Aus diesem müsse daher auch nicht gezahlt werden. Der Ex-Ratsherr ging in Berufung, aber auch das LG gab ihm nun den Hinweis, dass "ein demokratisch legitimiertes Mandat nicht verkauft werden kann". Das verstoße gegen die guten Sitten. Daraufhin nahm der Mann die Berufung zurück.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Bonn
- Keine Angabe
- 5 S 61/16
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Verkauf von Mandat im Bonner Stadtrat war sittenwidrig. beck-aktuell, 12.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171761)



