Hellseher-Honorar
"Telepathische Partnerrückführung" ist sittenwidrig
Ein Hellseher warb nicht nur mit dem Blick in die Zukunft, sondern auch damit, dass er Verflossene per Telepathie zurückbeordern könne – zu Preisen im fünfstelligen Bereich, je nach dem, wie schnell es gehen sollte. Das ist Humbug, fand das LG Düsseldorf – und sittenwidrig obendrein.