LG Bonn verurteilt Vater zu 15 Jahren Haft

Zitiervorschlag
Christoph Driessen: LG Bonn verurteilt Vater zu 15 Jahren Haft. beck-aktuell, 04.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167956)
Das Landgericht Bonn hat einen syrischen Flüchtling, der seine drei Kinder aus dem Fenster geworfen hatte, am 03.11.2016 unter anderem wegen dreifachen versuchten Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der Mann habe seine Frau bestrafen wollen, die sich in Deutschland nicht mehr alles habe gefallen lassen.
Mann wollte seine Kinder töten
Der Angeklagte, ein 35 Jahre alter syrischer Kriegsflüchtling, hat an jenem Tag den Entschluss gefasst, seine drei Kinder umzubringen. Dazu setzt er zunächst seine ein Jahr alte Tochter in die Badewanne und ruft dann seinen fünf Jahre alten Sohn ins Badezimmer. Er stellt ihn auf die Fensterbank, küsst ihn. "Papa, um Gotteswillen!", ruft der Junge – dann versetzt ihm der Vater einen Stoß.
Zwei Kinder lebensgefährlich verletzt
Der Junge fällt durch das geöffnete Fenster 4,80 Meter tief auf Steinboden. Anschließend hebt der Vater das Kleinkind aus der Wanne und wirft es ebenfalls hinaus. Dann geht er in die Küche, packt seine sieben Jahre alte Tochter, die dort am Tisch sitzt, und schleudert auch sie hinaus. Das Kind schwebt danach in akuter Lebensgefahr, kann nur durch eine Notoperation gerettet werden. Der Fünfjährige ist ebenfalls lebensgefährlich verletzt. Sein Schwesterchen hat Glück: Es kommt auf ihm auf – dadurch wird der Sturz abgefedert.
Frau sollte bestraft werden
Warum tut ein Vater so etwas? Das war die Frage, die diesen Prozess bis zur Urteilsverkündung am 03.11.2016 bestimmte. Die Antwort von Richter Kunkel: "Weil er seiner Frau das Wichtigste nehmen wollte. Die völlig unschuldigen Kinder sollten für etwas büßen, was die Mutter getan hatte."
Ehefrau akzeptierte ihre bisherige Rolle nicht mehr
Der Mann fühlte sich in seiner Ehre verletzt, weil sich ihm seine vier Jahre jüngere Frau in Deutschland plötzlich nicht mehr unterordnet, ihm sogar weit überlegen ist. Im Gegensatz zu ihm kann sie lesen und schreiben und lernt Deutsch. Er selbst sieht sich dazu nicht in der Lage, er hat nie eine Schule besucht. Aufgewachsen in einer Welt, in der Gewalt an der Tagesordnung ist, fehlt ihm das Handwerkszeug dazu, Konflikte im Gespräch beizulegen.
Ehefrau zeigte Mann nach Gewaltakt an
Ständiger Streit ist die Folge. Als er sie mit einem Kochtopf ins Gesicht schlägt, ist das Maß voll: Sie zeigt ihn an. Und er muss feststellen, dass die Polizei in Deutschland tatsächlich auf der Seite seiner Frau steht. Vorübergehend muss er die Wohnung verlassen - unfassbar für ihn. Eine solche Demütigung will er kein zweites Mal hinnehmen.
Urvertrauen der Kinder zerstört
Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer lebenslange Haft für ihn gefordert. Darauf verzichtete das Gericht nach langer Diskussion, weil es den drei Kindern heute körperlich wieder gutgeht. Die psychischen Folgen müssten allerdings furchtbar sein, sagt Kunkel: "Der Angeklagte hat das Urvertrauen seiner Kinder, in Gegenwart der Eltern sicher und geschützt zu sein, zerstört."
Angeklagter ohne Reue
Reue oder Einsicht hat der Angeklagte nie gezeigt, dafür, so Kunkel, eine "frappierende Gleichgültigkeit". Er sei ein Narzisst, bei dem sich alles um ihn selbst drehe, und eine "Drama-Queen", wie er während des Prozesses "grandios belegt" habe. Immer wieder hatte er herumgeschrien oder dazwischengeredet. Viel schockierender aber war wohl ein Satz, den Kunkel in seiner Urteilsbegründung noch einmal zitierte: "In Syrien wäre ich nach einem Monat entlassen worden."
- dpa
- LG Bonn
- Urteil vom 03.11.2016
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Christoph Driessen: LG Bonn verurteilt Vater zu 15 Jahren Haft. beck-aktuell, 04.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167956)



