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LG Berlin

Hohe Strafen im Prozess um Tötung einer schwangeren 19-Jährigen

Schutz des Anwaltsberufs

Die 13. Jugendkammer des Landgerichts Berlin hat am 19.02.2016 zwei 20-Jährige jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch zu einer Jugendstrafe von 14 Jahren verurteilt. Darüber hinaus hat das Gericht bei beiden Angeklagten die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.

Opfer bei vollem Bewusstsein verbrannt

Nach Überzeugung des Gerichts haben die Angeklagten Eren T. und Daniel M. am 22.01.2015 die im achten Monat schwangere Ex-Freundin des Angeklagten Eren T. unter einem Vorwand in das Waldgebiet Köllnische Heide in Berlin-Adlershof gelockt und dort getötet. Zunächst habe ihr der Angeklagte Daniel M. mit einem Brotmesser je einmal in den Unterbauch und in die Flanke gestochen. Anschließend habe Eren T. Benzin über ihren Körper geschüttet und das Opfer angezündet, sodass diese bei vollem Bewusstsein qualvoll verbrannt sei. Auch das Baby sei dabei im Mutterleib gestorben.

LG sieht mehrere Mordmerkmale erfüllt

Die Kammer sah bei beiden Angeklagten die Mordmerkmale der Heimtücke und der Grausamkeit als gegeben an. Eren T. habe darüber hinaus aus niedrigen Beweggründen gehandelt, Daniel M. aus Mordlust. Als Motiv für die Tat nannte das Gericht das Bedürfnis des werdenden Vaters Eren T., die Schwangerschaft um jeden Preis abzubrechen, um sein Leben frei und unbeschwert weiterleben zu können. Er habe seine Ex-Freundin auf besonders perfide Art getäuscht und ihre Liebe zu ihm ausgenutzt, um sich ihrer zu entledigen. Daniel M. habe dagegen aus reiner Sensationslust getötet, so die Kammer.