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KG verurteilt 41-Jährigen wegen Unterstützung syrischer Islamisten zu vier Jahren Haft

Klageindustrie

Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin hat den 41jährigen Murat S. der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in drei Fällen für schuldig befunden und eine Freiheitsstrafe von vier Jahren verhängt. Bei der Strafzumessung hat das Gericht zugunsten des Angeklagten insbesondere sein umfassendes und auch von Einsicht geprägtes Geständnis berücksichtigt. Strafschärfend wirkte sich aus, dass der Angeklagte wiederholt und über einen längeren Zeitraum tätig geworden ist (Urteil vom 14.09.2015, Az.: (502 KLs) 173 Js 8/15 (8/15), nicht rechtskräftig).

Über die Türkei nach Syrien eingereist

Nach den Feststellungen des KG begab sich der Angeklagte im Mai 2013 in die Türkei und reiste von dort aus nach Syrien weiter. Dort habe er im August desselben Jahres eine Ausbildung an einer Schusswaffe erhalten, um sich auf eine Beteiligung am syrischen Bürgerkrieg auf Seiten islamistisch-salafistischer Gruppen vorzubereiten. Nach einem zwischenzeitlichen Aufenthalt in der Türkei habe sich der Angeklagte im September 2013 erneut nach Syrien begeben und nach einer kurzen Ausbildung Wachdienste für die Organisation Junud al-Sham versehen.

Wachdienste für die Organisation Junud al-Sham absolviert

Diese Vereinigung verfolge das Ziel, unter Anwendung von militärischer Gewalt in Syrien einen allein auf islamischem Recht basierenden Gottesstaat zu errichten. Danach sei der Angeklagte zurück zu seiner Familie nach Deutschland gereist. Ende Januar 2014 sei er ein weiteres Mal in die Türkei gereist und habe sich wiederum von dort aus nach Syrien begeben und bis Juni 2014 weitere Wachdienste für Junud al-Sham absolviert. An Kampfhandlungen habe er nicht teilgenommen, wie das Gericht mitteilte. Mit seinem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Verteidigung. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte die Verhängung einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gefordert.