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Olympia-Start

Issinbajewa und Schubenkow scheitern vor Schweizer Bundesgericht

Parken in Pink

Die russische Stabhochspringerin Jelena Issinbajewa und Hürdenläufer Sergej Schubenkow sind in ihrem Kampf um ein Last-Minute-Ticket für die Olympischen Spiele in Rio de Janeiro erneut juristisch gescheitert. Die beiden Athleten hatten beim Schweizer Bundesgericht in Lausanne Beschwerde gegen ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS eingelegt.

Entscheidung über Beschwerde steht noch aus

Zugleich hatten sie bei dem Gericht beantragt, dass ihre Beschwerde provisorische Wirkung habe soll. Damit sollten die Internationale Leichtathletik-Föderation (IAAF), das russische Olympische Komitee und das Internationale Olympische Komitee angewiesen werden, einen Start in Rio zu ermöglichen. Dieser Antrag wurde nach Angaben des Bundesgerichts vom 08.08.2016 abgelehnt. Über die Beschwerde gegen das CAS-Urteil werde später entschieden.

Entscheidung der IAAF bestätigt

Die IAAF hatte den russischen Verband und dessen Athleten wegen systematischen Dopings bis auf weiteres von internationalen Wettkämpfen ausgeschlossen. Die Suspendierung betrifft auch die Olympischen Spiele. Der CAS hatte am 21.07.2016 die Entscheidung der IAAF bestätigt.

Sportlerin kündigte weitere Rechtsmittel an

Doppel-Olympiasiegerin Issinbajewa hatte argumentiert, alle Tests hätten gezeigt, dass sie nie gedopt habe. Deshalb werde sie den kollektiven Ausschluss nicht akzeptieren. Schubenkow, 2015 Weltmeister über 110 Meter Hürden, kündigte Tass zufolge weitere Rechtsmittel an. Als einzige russische Leichtathletin darf Weitspringerin Darja Klischina in Rio starten. Sie trainiert in den USA.