OLG Stuttgart
Werbung mit wie Olympische Ringe angeordneten Grillpatties zulässig
Lidl darf mit Grillpatties, die als Olympische Ringe angeordnet sind, für Grillprodukte werben. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 08.02.2018 entschieden und eine Berufung des Deutschen Olympischen Sportbundes zurückgewiesen, der wegen einer Lidl-Werbekampagne vor der Eröffnung der Olympischen Spiele 2016 Unterlassung verlangt hatte. Die Werbung spiele lediglich auf das olympische Emblem an und erwecke insbesondere nicht den Eindruck, Lidl gehöre zum Kreis der offiziellen Sponsoren der Olympischen Spiele (Az.: 2 U 109/17).