AG Bautzen verhängt für Behinderungen nach Großbrand in Asylheim Haftstrafen

Zitiervorschlag
Miriam Schönbach: AG Bautzen verhängt für Behinderungen nach Großbrand in Asylheim Haftstrafen. beck-aktuell, 29.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/166651)
Zwei 21-Jährige müssen für zweieinhalb beziehungsweise drei Jahre ins Gefängnis, weil sie sich unter anderem dem Platzverweis während des Großbrandes in der Bautzener Flüchtlingsunterkunft “Husarenhof“ am 21.02.2016 widersetzt hatten und handgreiflich geworden sind. Dies hat das Amtsgericht Bautzen mit Urteil vom 28.11.2016 entschieden.
Staatsanwältin sieht erzieherischen Bedarf
Den Angeklagten wurde Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei den Löscharbeiten an einer noch unbewohnten Flüchtlingsunterkunft in Bautzen sowie gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Das Gericht sah eine Vielzahl von Delikten als erwiesen an und verhängte auf Antrag der Staatsanwaltschaft hohe Jugendstrafen. Die Verurteilten müssen für zweieinhalb beziehungsweise drei Jahre in eine Strafanstalt. “Wenn man ständig neue Straftaten begeht, muss man irgendwann mit den Konsequenzen rechnen“, sagte Jugendrichter Manfred Weisel. Die Staatsanwältin sagte, “den Angeklagten sind Regeln und Normen egal. Ich sehe einen erzieherischen Bedarf, um etwas gerade zu rücken“.
Brandstifter sind noch unbekannt
Das Großfeuer am 21.02.2016 in dem geplanten Asylbewerberheim “Husarenhof“ sorgte bundesweit für Schlagzeilen, auch wegen der Behinderung der Löscharbeiten. Wer den Brand gelegt hat, ist bisher unklar. Dazu laufen derzeit noch die Ermittlungen bei der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden. Die Angeklagten hatten eingeräumt, sich in der Brandnacht im Gefahrenbereich des Gebäudes aufgehalten zu haben. Ansonsten machten sie bei der Vernehmung Erinnerungslücken aufgrund ihres Alkoholkonsums geltend. Die Zeugen der Polizei und Feuerwehr sagten aus, dass die Angeklagten dem mehrfachen Platzverweis im Gefahrenbereich nicht nachgekommen seien.
Angeklagter sprang Polizistin auf den Rücken
Dabei sollten sie den Ort verlassen, um sich selbst in Sicherheit zu bringen. Denn vom Dach fielen nach übereinstimmenden Aussagen brennende Dachziegel. Die Gefahren sahen die jungen Männer wohl nicht: Sie sollen gegenüber den Polizisten verbal ausfällig und handgreiflich geworden sein, teilweise mussten sie mit Handfesseln am Boden fixiert werden. Ein Feuerwehrmann sagte: “Einer ist einer Polizistin von hinten auf den Rücken gesprungen. Den habe ich ihr vom Kreuz genommen.“
- dpa
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Miriam Schönbach: AG Bautzen verhängt für Behinderungen nach Großbrand in Asylheim Haftstrafen. beck-aktuell, 29.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/166651)



