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Polnisches Gericht

Regisseur Polanski darf nicht an USA ausgeliefert werden

Produkthaftung 2026

Polen darf den Filmregisseur Roman Polanski (82) nicht an die USA ausliefern. Das beschloss das Krakauer Bezirksgericht am 30.10.2015. Die US-Justiz hatte von Polen eine Auslieferung Polanskis wegen eines mutmaßlichen Sexualverbrechens in den 70er Jahren beantragt.

Einigung Polanskis mit der US-Staatsanwaltschaft aus den 70er-Jahren

Polanski ("Der Pianist", "Rosemarys Baby") besitzt die polnische und die französische Staatsbürgerschaft. Richter Dariusz Mazur wies in seiner mündlichen Urteilsbegründung auf die Einigung hin, die Polanski in den 70er Jahren mit der US-Staatsanwaltschaft getroffen hatte. Die Anwälte des Regisseurs hatten in dem Verfahren betont, dass Polanski seinen Teil der Vereinbarung eingehalten und freiwillig eine Gefängnisstrafe verbüßt habe. Auch das Gericht schloss sich dieser Ansicht an. Das Auslieferungsgesuch sei deshalb unzulässig.

Berufung noch möglich

Bei der Urteilsverkündung war Polanski nicht im Gerichtssaal anwesend. Die Staatsanwaltschaft kann noch Berufung bei einer höheren Instanz gegen das Urteil einlegen. Das Krakauer Gericht hatte sich seit Februar 2015 mit dem Auslieferungsantrag befasst.