Ermäßigter Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne auch bei Bildung steuerfreier Rücklage

Zitiervorschlag
Ermäßigter Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne auch bei Bildung steuerfreier Rücklage. beck-aktuell, 02.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185546)
Der ermäßigte Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne (sogenannte Fünftelregelung) findet auch dann Anwendung, wenn für den Teil des Gewinns, der auf die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils entfällt, eine steuerfreie Rücklage gebildet wird. Dies hat das Finanzgericht Münster mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 23.09.2015 entschieden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen (Az.: 10 K 4079/14 F).
Finanzamt lehnte Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ab
Geklagt hatte der Gesellschafter einer GbR, die ein Grundstück an eine GmbH verpachtet hatte, zu deren Gesellschaftern ebenfalls der Kläger gehörte. Nach den Grundsätzen der sogenannten Betriebsaufspaltung gehörten das Grundstück und die GmbH-Beteiligung zum (Sonder-) Betriebsvermögen. Im Streitjahr wurde die GbR aufgelöst und der Kläger veräußerte seine GmbH-Beteiligung. Für den Teil des hierdurch entstandenen Betriebsaufgabegewinns, der auf die GmbH-Beteiligung entfiel, bildete der Kläger eine gewinnmindernde Rücklage und beantragte für den verbleibenden Gewinn die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes, was das Finanzamt ablehnte.
Gericht sieht keine "Doppelbegünstigung"
Das FG Münster gab der hiergegen erhobenen Klage jetzt statt. Die Rücklagenbildung steht nach Auffassung des Senats der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf den verbleibenden Teil des Aufgabegewinns nicht entgegen, denn der anteilige Gewinn aus der Veräußerung der GmbH-Beteiligung werde nach der einschlägigen gesetzlichen Regelung ohnehin nicht ermäßigt besteuert. Zu einer "Doppelbegünstigung“ durch Anwendung des ermäßigten Steuersatzes einerseits und Bildung einer steuerfreien Rücklage andererseits könne es deshalb nicht kommen.
- Redaktion beck-aktuell
- FG Münster
- Urteil vom 23.09.2015
- 10 K 4079/14 F
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Ermäßigter Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne auch bei Bildung steuerfreier Rücklage. beck-aktuell, 02.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/185546)



