Beteiligungsverlust als Werbungskosten des Arbeitnehmers absetzbar

Zitiervorschlag
Beteiligungsverlust als Werbungskosten des Arbeitnehmers absetzbar. beck-aktuell, 15.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180766)
Wer vergeblich versucht, sich durch die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft einen Vorstandsposten zu sichern, kann die entstandenen Kosten als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abziehen. Dies hat das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 21.10.2015 (Az.: 14 K 2767/12) entschieden. Die wegen grundsätzlicher Bedeutung des Verfahrens zugelassene Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 1/16 anhängig.
Für Beteiligung an AG gezahltes Geld wurde abredewidrig verwendet
Der Kläger, ein angestellter Jurist, zahlte der A GmbH 75.000 Euro für eine 10%-Beteiligung an einer noch zu gründenden Aktiengesellschaft (AG). Im Gegenzug sollte er bei der AG eine Vorstandsposition mit einem jährlichen Bruttogehalt in Höhe von 90.000 Euro erhalten. Die GmbH verwendete das Geld abredewidrig zur Begleichung ihrer Schulden. Es kam weder zu einer Beteiligung des Klägers an der AG, noch zu seiner Anstellung als Vorstand. Da die GmbH den Betrag nicht mehr zurückzahlen konnte, machte der Kläger den Verlust in Höhe von 75.000 Euro in seiner Einkommensteuererklärung 2002 geltend. Das Finanzamt ordnete den Verlust der privaten Vermögensebene zu und lehnte die Berücksichtigung ab.
Geplante Kapitalbeteiligung zweitrangiges Motiv
Das FG Köln gab der hiergegen erhobenen Klage statt und erkannte die vergeblichen Aufwendungen des Klägers als vorweggenommene Werbungskosten an. Es sah einen engen Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen für den fehlgeschlagenen Beteiligungserwerb und den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Dem Kläger sei es im Wesentlichen darum gegangen, eine adäquate nichtselbstständige Arbeit zu finden und ein regelmäßiges Gehalt zu generieren. Die geplante Kapitalbeteiligung an der AG tritt nach Auffassung des FG dahinter zurück.
- Redaktion beck-aktuell
- FG Köln
- Urteil vom 21.10.2015
- 14 K 2767/12
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Beteiligungsverlust als Werbungskosten des Arbeitnehmers absetzbar. beck-aktuell, 15.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180766)



