Vergünstigung der Grunderwerbsteuer trotz nicht eingehaltener Vorbehaltensfrist bei konzerninterner Abspaltung möglich

Zitiervorschlag
Vergünstigung der Grunderwerbsteuer trotz nicht eingehaltener Vorbehaltensfrist bei konzerninterner Abspaltung möglich. beck-aktuell, 08.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183756)
Eine Grunderwerbsteuervergünstigung ist bei einer Umstrukturierung innerhalb eines Konzerns gemäß § 6a GrEStG auch dann möglich, wenn die Vorbehaltensfrist von fünf Jahren nicht eingehalten wurde. Das entschied das Finanzgericht Düsseldorf unter Hinweis auf den Sinn der Frist. Die Revision wurde zugelassen (Urteil vom 04.11.2015, Az.: 7 K 1553/15 GE).
Konzern beschloss interne Umstrukturierung
Im vom Gericht mitgeteilten Fall ging es um die A AG, die seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen Alleingesellschafterin der A GmbH war, die wiederum 100% der Anteile an der B GmbH hielt. Letztere hielt wiederum 100% der Anteile an der C GmbH. Sowohl die B GmbH als auch die C GmbH verfügten über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte in verschiedenen Gemeinden. 2014 wurde die Abspaltung des gesamten Geschäftsanteils der A GmbH an der B GmbH auf die hierbei neu gegründete Klägerin beschlossen, und zwar gegen Gewährung von Anteilen an der Klägerin an die A AG. Die Abspaltung war steuerbar nach dem Grunderwerbsteuergesetz.
Finanzamt versagte Grunderwerbsteuervergünstigung
Das Finanzamt versagte die von der Klägerin beantragte Vergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern, weil die Klägerin die fünfjährige Vorbehaltensfrist nicht erfülle. Zwar ergebe sich aus dem Zweck des Gesetzes, dass bei einer Umwandlung durch Neugründung die Vorschrift einschränkend ausgelegt werden müsse. Das gelte jedoch nicht für den vorliegenden Fall. Denn die notwendige Vorbesitzzeit könne nicht von der A GmbH abgeleitet werden, weil die bei der Abspaltung entstandenen Anteile an der Klägerin nicht an diese, sondern an die A AG ausgegeben worden seien; an der A GmbH sei die Klägerin nicht mehr beteiligt.
Finanzgericht: Gesetzeszweck auch ohne Einhaltung der Vorbehaltensfrist erfüllt
Dem ist das Finanzgericht Düsseldorf nicht gefolgt und hat der hiergegen gerichteten Klage stattgegeben. Dem Finanzamt sei zwar darin zuzustimmen, dass die Klägerin die Vorbehaltensfrist von fünf Jahren nicht erfüllt habe. Nach dem Zweck des Gesetzes dürfe die Steuervergünstigung jedoch nicht lediglich deshalb versagt werden, weil das herrschende Unternehmen seine Beteiligung an dem beherrschten Unternehmen noch keine fünf Jahre gehalten habe, da das beherrschte Unternehmen neu gegründet worden sei. Die Frist diene der Verhinderung von Steuerumgehungen durch missbräuchliche Gestaltungen. Bei einem - wie hier - ausschließlich konzerninternen Vorgang sei ein solcher Missbrauch objektiv ausgeschlossen. Denn durch den Umwandlungsvorgang seien keine Grundstücke aus dem Konzernverbund gelöst worden.
- Redaktion beck-aktuell
- FG Düsseldorf
- Urteil vom 04.11.2015
- 7 K 1553/15 GE
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Vergünstigung der Grunderwerbsteuer trotz nicht eingehaltener Vorbehaltensfrist bei konzerninterner Abspaltung möglich. beck-aktuell, 08.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183756)



