Auch wenn er falsch ist
Gesellschafter kann Handelsregistereintrag nicht löschen lassen
Der BGH hat entschieden, dass ein Gesellschafter nicht die Löschung einer Handelsregistereintragung über die Auflösung der Gesellschaft verlangen kann, selbst wenn die Eintragung nicht der Beschlusslage entspricht. Dies beeinträchtige nicht seine subjektiven Rechte, der Senat verweist ihn auf den Zivilrechtsweg.