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BGH

Verurteilung von Yagmurs Mutter wegen Kindestötung rechtskräftig

„Das unsichtbare Recht“

Nach schweren, tödlich verlaufenden Misshandlungen ihrer Tochter Yagmur hatte das Landgericht Hamburg 2014 die Mutter wegen Mordes in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision der Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit ist das LG-Urteil rechtskräftig (Beschluss vom 15.10.2015, Az.: 5 StR 329/15).

Kind aus Wut über Kindesvater ermordet

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte die Angeklagte in ihrer Wut und in ihrem Hass gegenüber dem Kindesvater ihre gerade dreijährige Tochter über Monate massiv misshandelt, so dass diese infolge eines Polytraumas mit 83 Verletzungen kurz vor Weihnachten 2013 in der Wohnung ihrer Eltern verstarb. Den Vater der Dreijährigen sprach das Gericht damals wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen schuldig. Er soll für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.