Ex-Rüstungslobbyist Schreiber muss nicht mehr ins Gefängnis

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Ex-Rüstungslobbyist Schreiber muss nicht mehr ins Gefängnis. beck-aktuell, 22.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178796)
Trotz einer Verurteilung zu sechseinhalb Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe muss der frühere Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber nicht mehr ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht München rechnete dem 81-Jährigen die Untersuchungshaft an und setzte die Reststrafe zur Bewährung aus, wie das Augsburger Landgericht am 21.03.2016 mitteilte.
Hälfte der Strafe durch Untersuchungshaft bereits getilgt
Ähnlich wie vor wenigen Wochen der ehemalige FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß kommt auch Schreiber in den Genuss der sogenannten Halbstrafe, wonach er nur die halbe Haftdauer absitzen muss. Diese Hälfte ist durch die lange Untersuchungshaft bereits getilgt. Schreiber hatte früher engen Kontakt zu hochrangigen Politikern und löste mit einem Schwarzgeldkoffer den Spendenskandal der CDU aus. Er war schon vor Jahren mit Auflagen aus der U-Haft entlassen worden, besonders wegen seiner gesundheitlichen Probleme. Schreiber hatte gegen seine Verurteilung im November 2013 in Augsburg Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, scheiterte damit jedoch. Somit ist das Urteil seit Sommer 2015 rechtskräftig.
Angeschlagene Gesundheit steht Resthaftvollzug entgegen
Doch auch danach musste der Ex-Lobbyist nicht mehr ins Gefängnis. Das Landgericht Augsburg hatte zwar zunächst einen Halbstrafenantrag Schreibers abgelehnt. Das OLG hob diese Entscheidung aber nun mit Hinweis auf die angeschlagene Gesundheit Schreibers auf. Daneben spiele auch eine Rolle, dass die Taten teils 26 Jahre zurückliegen und der Beschuldigte während des zwei Jahrzehnte langen Ermittlungs- und Strafverfahrens psychischen Belastungen ausgesetzt gewesen sei. Schreiber hatte früher in Kanada gelebt und sich lange gegen eine Auslieferung nach Deutschland gewehrt. Heute lebt er im oberbayerischen Kaufering.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Ex-Rüstungslobbyist Schreiber muss nicht mehr ins Gefängnis. beck-aktuell, 22.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178796)



