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EGMR

Zweijährige Blockade von YouTube in der Türkei war Verletzung der Meinungsfreiheit

Schutz des Anwaltsberufs

Die Türkei hat mit der Blockade des Video-Portals YouTube von Mai 2008 bis Oktober 2010 nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Meinungsfreiheit verletzt. Die über zwei Jahre andauernde Blockade habe keine gesetzliche Grundlage gehabt, befanden die Richter am 01.12.2015 in Straßburg.

Verstoß gegen Informationsfreiheit

Deshalb habe die Türkei gegen die Informationsfreiheit verstoßen, so das Gericht. Es gab damit drei Juristen der Universitäten Izmir, Istanbul und Ankara Recht. Diese hatten geklagt, dass die Blockade ihr Recht eingeschränkt habe, Informationen zu empfangen und weiterzugeben. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden, die allerdings abgelehnt werden kann.

Sperrung mit beleidigenden Videos begründet

Im türkischen Recht sei nicht vorgesehen, den Internetzugang allgemein oder in diesem besonderen Fall zu einem Portal sperren zu lassen, heißt es in dem Urteil. Ein Gericht in Ankara hatte die Blockade des Portals von Mai 2008 bis Oktober 2010 wegen etwa zehn Videos angeordnet, die nach türkischem Recht das Andenken des Republikgründers Mustafa Kemal Atatürk beleidigten. Nach einer Forderung des Inhabers der Urheberrechte an den Videos hob die türkische Staatsanwaltschaft die Blockade im Oktober 2010 auf.

Gesetz erlaubt jetzt Sperrung ohne richterliche Entscheidung

Auf Anweisung des früheren Ministerpräsidenten und jetzigen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sind schon mehrfach die Sozialnetzwerke Twitter, Facebook und YouTube zeitweilig blockiert worden. Seit dem Frühjahr 2015 erlaubt ein türkisches Gesetz, ohne richterliche Entscheidung Internetseiten zu blockieren.