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EGMR verurteilt Türkei wegen Gefängnisrevolte

Codiertes Recht

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat am 15.11.2016 die Türkei wegen der blutigen Niederschlagung einer Gefängnisrevolte vor knapp 16 Jahren verurteilt (Az.: 41896/08). Im Dezember 2000 hatten Insassen in mehreren Haftanstalten mit einem Hungerstreik gegen die Unterbringung in kleinen Zellen statt Großräumen protestiert. Das Militär schritt schließlich ein. Dabei kam es zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit den Häftlingen, bei denen 28 Menschen starben.

Gewalteinsatz war nicht notwendig

Der Gewalteinsatz sei nicht “absolut notwendig“ gewesen, heißt es in dem Urteil vom 15.11.2016 aus Straßburg. Die Ursache für die Eskalation sahen die Richter in einem staatlichen “Kontrollverlust“. So hätten die Behörden damals bereits seit einiger Zeit geduldet, dass in den Haftanstalten Munition verbreitet worden war. Der Gerichtshof kritisierte zudem, dass strafrechtliche Untersuchungen gegen Gefängniswärter wegen Verjährung eingestellt worden waren. “Das Strafrechtssystem kann keine abschreckende Wirkung (...) haben, wenn die Untätigkeit des Staates dazu führt, dass Täter von der Verjährung profitieren.“ Eine Entschädigung hatten die 12 Angehörigen, die in Straßburg geklagt hatten, von der Türkei nicht verlangt.

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