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EGMR billigt Transfer Schweizer Bankdaten an US-Behörden

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Die massenhafte Übermittlung von Daten mutmaßlicher Steuerflüchtlinge durch die Schweizer Bank UBS an US-Steuerbehörden war rechtens. Mit dem Transfer sei weder das Persönlichkeitsrecht noch das Diskriminierungsverbot verletzt worden, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem am 22.12.2015 in Straßburg veröffentlichten einstimmigen Beschluss. Ein betroffener US-Bürger aus Miami hatte gegen den Datentransfer geklagt.

Daten im Rahmen eines Vergleichs preisgegeben

US-Steuerbehörden hatten 2008 entdeckt, dass amerikanische Steuerzahler Einkommen und Vermögen bei der UBS verbargen. Im Rahmen eines Vergleichs übermittelte die Bank Daten von 4.700 Kunden an die Steuerfahnder. So kam das Institut mit einer Zahlung von 780 Millionen Dollar davon.

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