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Debatte nach Urteil zu Berliner Mietspiegel

Schutz des Anwaltsberufs

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat in einem Urteil vom 11.05.2015 den Mietspiegel der Hauptstadt gekippt und damit eine bundesweite Debatte über die Grundlage für Millionen Mietverträge ausgelöst. «Das ist der erste Dominostein, der gefallen ist», sagte Kai Warnecke, der Hauptgeschäftsführer des Eigentümerverbands Haus und Grund.

Einteilung der Berliner Wohnlagen zweifelhaft

Bundesweit würden nun die Mietspiegel fallen und damit die Basis für die ab Juli geltende Mietpreisbremse. Der Deutsche Mieterbund hingegen erwartet, dass Mieter und Vermieter sich weiter auf die Mietspiegel stützen, um kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die knapp 600 Mietspiegel in Deutschland legen ortsübliche Vergleichsmieten fest, an denen sich Mieter und Vermieter orientieren. In den meisten Großstädten erstellen Wissenschaftler sogenannte qualifizierte Mietspiegel. Nach dem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg genügt der Berliner Mietspiegel aber nicht wissenschaftlichen Kriterien. Im konkreten Fall seien Mieten von 7 bis 11 Euro als Wucher eingestuft und nicht eingerechnet worden, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Solche politischen Maßgaben gebe es auch in anderen Mietspiegeln. Nach dem Urteil genügt auch die Einteilung der Berliner Wohnlagen in die Kategorien einfach, mittel und gut anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen nicht. Die betroffenen Mieter wollen gegen das Urteil nach Angaben des Berliner Mietervereins Revision einlegen.

Möglicherweise Auswirkungen auf die "Mietpreisbremse" 

Das Urteil wecke Zweifel an der Grundlage der Mietpreisbremse, bemerkte das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft. Der Mietrechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, forderte bundesgesetzliche Vorgaben für Mietspiegel. Aus Sicht des Mieterbunds haben die Mietspiegel in Deutschland aber Bestand. Nur wenige Vermieter könnten es sich leisten, Mieterhöhungen stattdessen mit Hilfe von Sachverständigengutachten vor Gericht durchzusetzen, sagte Sprecher Ulrich Ropertz. Haus und Grund sprach dagegen von einer Katastrophe für Mieter und kleine Vermieter. Sie sähen sich in den Großstädten nun häufiger vor Gericht wieder.

Neuer Mietpreisspiegel für Berlin am 18.05.2015

Am 18.05.2015 wird in Berlin die Neuauflage des Mietspiegels vorgestellt. Die Grünen warfen dem rot-schwarzen Senat vor, die im Koalitionsvertrag 2011 angekündigten Verbesserungen versäumt zu haben. Der Immobilienverband Deutschland forderte, die Mietpreisbremse für Berlin auszusetzen, bis es einen fundierten Mietenvergleich gebe.