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BVerwG

Klage gegen Bau der A 72 zwischen Borna und Rötha erledigt

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Der Rechtsstreit wegen des Baus der A 72 von Chemnitz nach Leipzig im Abschnitt zwischen Borna und Rötha hat sich erledigt. Dies teilte das Bundesverwaltungsgericht am 10.06.2015 mit. Geklagt hatte ein Unternehmen wegen der Inanspruchnahme der ihm gehörenden Innenkippe Witznitz für den Bau der Autobahn (Beschluss vom 09.06.2015, Az.: 9 A 6.14).  

Erledigungserklärungen nach vorangegangener Anerkennung der Entschädigungsfähigkeit des Entnahmematerials

Wie das BVerwG informiert, haben die Klägerin und der Beklagte das Verfahren nach ausführlicher Erörterung in einem nicht öffentlichen Termin für erledigt erklärt. Die Klägerin, ein Unternehmen, das sich unter anderem mit der touristischen Aufwertung ehemaliger Tagebauseen befasst, hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 26.06.2012 geklagt. Sie wird durch die Entnahme von Abraummaterial, das zum Einbau in den Damm der A 72 benötigt wird, aus der ihr gehörenden Innenkippe Witznitz in Anspruch genommen. Die Klage war schon 2012 erhoben worden, ruhte dann aber wegen außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen. Nachdem diese erfolglos geblieben waren, wurde das Verfahren 2014 wieder aufgenommen. Die Klägerin wandte sich nun nicht mehr gegen den Autobahnbau selbst, sondern nur noch gegen die Nutzung der Innenkippe und verlangte hierfür zumindest eine Entschädigung. Das beklagte Land erkannte die Entschädigungsfähigkeit des Entnahmematerials dem Grunde nach an. Über die Höhe der Entschädigung muss im Enteignungsverfahren entschieden werden.