Verfassungsbeschwerde per De-Mail unzulässig

Zitiervorschlag
Verfassungsbeschwerde per De-Mail unzulässig. beck-aktuell, 07.12.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/131466)
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 19.11.2018 eine per De-Mail eingereichte Verfassungsbeschwerde mangels Zulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen. Das Schriftformerfordernis des § 23 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG verlange ein körperliches Schriftstück, so das BVerfG (Az.: 1 BvR 2391/18).
Erforderliche gesetzliche Regelung fehlt bislang
Der Gesetzgeber habe bislang noch keine entsprechende gesetzliche Regelung geschaffen, die eine Übermittlung einer Verfassungsbeschwerde per De-Mail ermögliche, so das BVerfG. Bislang stehe die De-Mail - wie auch die gewöhnliche E-Mail - beim BVerfG nur für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung.
- Redaktion beck-aktuell
- BVerfG
- Beschluss vom 19.11.2018
- 1 BvR 2391/18
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Verfassungsbeschwerde per De-Mail unzulässig. beck-aktuell, 07.12.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/131466)



