Bundesfinanzhof erkennt Attac Gemeinnützigkeit ab

Zitiervorschlag
Bundesfinanzhof erkennt Attac Gemeinnützigkeit ab. beck-aktuell, 26.02.2019 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/127901)
Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das höchste deutsche Finanzgericht dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac wegen tagespolitischem Aktivismus die Gemeinnützigkeit aberkannt. Der Bundesfinanzhof kommt in dem am 26.02.2019 in München veröffentlichten Urteil zu dem Schluss, dass die von Attac geführten Kampagnen keine gemeinnützige politische Bildungsarbeit sind (Az.: V R 60/17).
Tagespolitik kein gemeinnütziger Tätigkeitsbereich
Der fünfte Senat verweist in der Entscheidung auf die Abgabenordnung, in der insgesamt 25 gemeinnützige Tätigkeitsbereiche festgelegt sind. Dazu zählen unter anderem der Sport, der Umweltschutz, die Wohlfahrt und die Volksbildung, nicht aber die Tagespolitik - auch Parteien sind im Steuerrecht nicht gemeinnützig.
Spenden nicht von der Steuer absetzbar
Wegen des Rechtsstreits können Spenden an Attac seit einigen Jahren nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Die Organisation hatte in den Jahren nach der Finanzkrise unter anderem gegen die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank protestiert und eine Finanztransaktionsteuer gefordert.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- BFH
- Urteil vom 26.02.2019
- V R 60/17
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Bundesfinanzhof erkennt Attac Gemeinnützigkeit ab. beck-aktuell, 26.02.2019 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/127901)



