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BSG

Honorar-Notärzte auf Rettungswagen nicht mehr erlaubt

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Die vor allem in ländlichen Regionen verbreitete Beschäftigung von Honorar-Notärzten auf Rettungswagen ist nach dem Bundessozialgericht so künftig nicht mehr möglich. Die Richter in Kassel bestätigten ein Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern, das die Beschäftigung als Scheinselbstständigkeit eingestuft hatte, wie am 30.08.2016 bekannt wurde. Im konkreten Fall geht es um den Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes im Nordosten (Az.: B 12 R 19/15 B).

Konflikte mit Arbeitszeitgesetz befürchtet

Nach Angaben des Rechtsvertreters des DRK, BDO Legal, dürfen damit ab sofort in dem Bundesland keine Honorar-Notärzte mehr beschäftigt werden. Sie müssten sozialversicherungspflichtig angestellt werden. Fraglich sei, ob die Ärzte, die den notärztlichen Rettungsdienst bisher neben ihrem eigentlichen Job übernähmen, dazu bereit sind. Auch seien Konflikte mit dem Arbeitszeitgesetz zu befürchten.

Anwalt geht von bundesweiten Konsequenzen aus

Der Fachanwalt für Medizinrecht bei BDO Legal, Stephan Porten, sieht bundesweite Konsequenzen aus dem Urteil. Das BSG habe klargemacht, wie es auch in vergleichbaren Fällen entscheiden würde, sagte er.