BGH will im November 2016 im Fall Kaiser's Tengelmann entscheiden

Zitiervorschlag
BGH will im November 2016 im Fall Kaiser's Tengelmann entscheiden . beck-aktuell, 14.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170381)
Der Bundesgerichtshof wird im Verfahren um die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch EDEKA voraussichtlich am 15.11.2016 entscheiden. Dies teilte das Gericht am 14.09.2016 mit. Beim Kartellsenat sind derzeit Rechtsmittel des Bundesministers für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel (SPD), der EDEKA Zentrale AG & Co. KG sowie der Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG und der Kaisers's Tengelmann GmbH gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12.07.2016 (WM 2016, 1506) anhängig (Az.: KVR 38/16). Mit diesem Beschluss hat das OLG die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde von Wettbewerbern von EDEKA und Kaiser's Tengelmann gegen die Ministererlaubnis angeordnet.
Bundeswirtschaftsminister erlaubte Zusammenschlussvorhaben
Das Bundeskartellamt hatte den Zusammenschluss von EDEKA und Kaisers's Tengelmann im März 2015 untersagt. Auf Antrag von EDEKA und Kaisers's Tengelmann hat der Bundeswirtschaftsminister am 09.03.2016 das Zusammenschlussvorhaben gemäß § 42 GWB erlaubt. Hiergegen wenden sich Wettbewerber von EDEKA und Kaisers's Tengelmann, die Unternehmen REWE und Markant, mit einer Beschwerde beim OLG Düsseldorf, über die noch nicht entschieden ist. Da die Beschwerde gegen die Ministererlaubnis keine aufschiebende Wirkung hat, der Zusammenschluss also trotz der gerichtlichen Anfechtung der Ministererlaubnis vollzogen werden dürfte, haben die Wettbewerber außerdem beantragt, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde anzuordnen (§ 65 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 GWB). Diesem Antrag hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 12.07.2016 (WM 2016, 1506) entsprochen. Die Rechtsbeschwerde hat es nicht zugelassen.
Zulassung der Rechtsbeschwerde begehrt
Gegen den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.07.2016 haben der Bundeswirtschaftsminister sowie EDEKA und Kaisers’s Tengelmann Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Der Bundeswirtschaftsminister und EDEKA haben darüber hinaus zulassungsfreie Rechtsbeschwerde erhoben. Mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde (§ 74 Abs. 4 GWB) können nur bestimmte, schwerwiegende Verfahrensmängel gerügt werden. Ein Erfolg dieses Rechtsmittels führte zur Zurückverweisung an das OLG. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 75 GWB) erstreben die Beteiligten eine Zulassung der Rechtsbeschwerde. Der Kartellsenat werde zunächst zu prüfen haben, ob ein Grund für die Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 74 Abs. 2 GWB) vorliegt. Die Entscheidung hierüber kann laut BGH ohne mündliche Verhandlung ergehen. Würde die Rechtsbeschwerde zugelassen, könnte das Verfahren vor dem BGH fortgesetzt werden und nach einer mündlichen Verhandlung eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des OLG Düsseldorf ergehen, mit dem das OLG die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde von Wettbewerbern von EDEKA und Kaisers’s Tengelmann gegen die Ministererlaubnis angeordnet hatte.
- Redaktion beck-aktuell
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BGH will im November 2016 im Fall Kaiser's Tengelmann entscheiden . beck-aktuell, 14.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170381)



