BGH verwirft Revision des Herbstfest-Mörders von Rockenhausen

Zitiervorschlag
BGH verwirft Revision des Herbstfest-Mörders von Rockenhausen . beck-aktuell, 27.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169751)
Die Revision des wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilten 21-Jährigen, der nach einem Herbstfest in Rockenhausen eine 16-Jährige vergewaltigt und erdrosselt hatte, ist unbegründet. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13.09.2016 entschieden (Az.: 4 StR 371/16).
Mordopfer zunächst vergewaltigt
Der heute 21-Jährige Angeklagte und das spätere Tatopfer lernten sich am Abend des 12.09.2015 auf dem Herbstfest in Rockenhausen kennen. Nachdem der Angeklagte die 16-Jährige am frühen Morgen des 13.09.2015 zum Bahnhof in Rockenhausen begleitet hatte, zwang er sie auf einer nahegelegenen Grünfläche mit Gewalt zur Duldung des Geschlechtsverkehrs.
Erdrosselung aus Angst vor Aufdeckung
Anschließend erdrosselte er die junge Frau mit seinem Gürtel, um die Entdeckung der vorausgegangenen Vergewaltigung zu verhindern. Ihre Leiche warf er in einen Kanalschacht. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren. Der BGH hat nunmehr die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.
- Redaktion beck-aktuell
- BGH
- Beschluss vom 13.09.2016
- 4 StR 371/16
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BGH verwirft Revision des Herbstfest-Mörders von Rockenhausen . beck-aktuell, 27.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169751)



