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BGH

Verurteilung wegen Mordes im Finanzamt Rendsburg rechtskräftig

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Die Verurteilung eines Steuerberaters wegen Mordes an einem Finanzbeamten im Finanzamt Rendsburg zu lebenslanger Haft ist nicht zu beanstanden. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 30.09.2015 entschieden und die Revision des Angeklagten verworfen (Az.: 5 StR 347/15).

BGH: Revision offensichtlich unbegründet

Das Landgericht Kiel hatte einen Steuerberater wegen Mordes an einem Finanzbeamten im Finanzamt Rendsburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der voll schuldfähige Angeklagte am 01.09.2014 heimtückisch den Beamten in seinem Büro. Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten nunmehr entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Kiel ist damit rechtskräftig.

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